Masken-Irrsinn

20-Monate altes Kleinkind erhält Masken-Berechtigungsschein

Seit Mitte Januar erhalten besonders gefährdete Menschen per Post zwei Coupons für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken. Diese können dann in Apotheken eingelöst werden. Doch wer „besonders gefährdet“ ist, ist offenbar nicht klar geregelt. Das Chaos führt dazu, das jetzt auch ein 20-Monate altes Kleinkind aus Delmenhorst solch einen Berechtigungsschein im Briefkasten hatte. Sehr zur Verwunderung der ahnungslosen Eltern. Im Video sehen Sie die Reaktion der Eltern.
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"Ich freue mich auf das Gesicht des Apothekers"

Auch RTL-Reporterin Nina Pal Singh erhielt solch einen Berechtigungsschein – und das obwohl sie kerngesund ist und nicht zur Risikogruppe gehört.

Vater Markus Weise, seinerseits selbst Komiker, kann nur den Kopf schütteln und lächeln. "Ich mag auch gern Satire, aber das was die Bundesregierung dort im Moment abzieht, ist schon Satire, das kann man gar nicht mehr übertreiben". Er freut sich schon auf das Gesicht des Apothekers: "Ich bin gespannt was der Apotheker sagt, wenn da gleich ein anderthalbjähriges Kind auftaucht".

Der Grund für den Berechtigungsschein klingt kurios – es war schlicht der Name, der klein Ida-Liselotte zur Risikopatientin machte. Die Krankenkasse erklärte dem Vater gegenüber, dass sie nach den Namen gegangen sind und da Ida-Liselotte nun mal ein alter Vorname ist, bekommt Ida-Liselotte auch einen Berechtigungschein, auch wenn sie nicht über 80 Jahre oder noch nicht mal 80 Monate alt ist.

Auch eine Apothekerin aus München versteht die Welt nicht mehr.

Grundlage ist Corona-Schutzmasken-Verordnung

Grundlage ist die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.“ Dort steht drin: Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen ermitteln anhand der bei ihnen bis zum 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die bei ihnen versicherten Anspruchsberechtigten und informieren sie über das Bestehen des Anspruchs. Sie stellen den ermittelten anspruchsberechtigten Personen einmalig ein Informationsschreiben und Bescheinigungen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung in fälschungssicherer Form zur Verfügung.