Er wollte Züge zum Entgleisen bringen
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil - fast zehn Jahre Haft für Saboteur

Beinahe hätte es im vergangenen Jahr ein riesiges Unglück gegeben: Weil der damals 52-jährige Angeklagte die ICE-Schnellstrecke zwischen Frankfurt und Köln sabotiert hatte, hätte jederzeit ein Zug mitsamt Passagieren entgleisen können. Glücklicherweise ist das nicht passiert. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt. Danach legte er Revision ein, der Bundesgerichtshof bestätigte aber nun das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert
Im Fall der Sabotage an der ICE-Schnellstrecke hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen versuchten Mordes für rechtskräftig erklärt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden wurde verworfen, "weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat", teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit.
Der damals 52-Jährige war im Frühjahr diesen Jahres wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte ein Jahr zuvor – im März 2020 – bei Niedernhausen Schrauben von den Schienen abmontiert, um einen Zug entgleisen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sogar eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.
Lokführer bemerkten glücklicherweise die Sabotage

Die Katastrophe wurde schließlich dadurch verhindert, dass mehrere Lokführer ein seltsames Verhalten ihrer ICEs meldeten. Die Strecke wurde sofort gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 400 Züge mit einem Tempo von bis zu 300 Kilometern pro Stunde über die losen Schienen gedonnert. Ein Sachverständiger berechnete in dem Prozess in Wiesbaden, dass es nur noch wenige Züge gebraucht hätte, bis ein ICE entgleist wäre - und das in der Nähe einer Brücke und einer Tunneleinfahrt.
(kmü/dpa)