Maskenpflicht und Demo-Verbot
Hunderte Corona-Klagen an Hessens Gerichten

Bei den hessischen Verwaltungsgerichten sind in den vergangenen Monaten mehrere hundert Corona-Klagen eingegangen. Zwischen März 2020 und März 2021 seien insgesamt 721 erstinstanzliche Verfahren mit Bezug zur Pandemie angestrengt worden.
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273 Verfahren rund um Corona-Themen am VGH Kassel
Das hat das das Justizministerium in Wiesbaden auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt. Am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gingen in diesem Zeitraum 273 Verfahren mit Bezug zur Corona-Pandemie ein. Aber das Ministerium betont: Die Zahlen seien ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da der Aspekt Corona in der Statistik nicht gesondert erfasst werde.
Auch Kita-Notbetreuung und Testpflicht landeten vor Gericht

Die Kläger zogen zu zahlreichen Aspekten der Pandemie vor Gericht. Die Verfahren betrafen unter anderem die Corona-Soforthilfen, Betriebsschließungen und das Verbot von Demos oder deren Auflagen. Als Streitfall vor Gericht landeten auch Quarantäne-Anordnungen, die Maskenpflicht sowie diverse weitere Beschränkungen. So beschäftigten sich die Gerichte etwa mit Besuchsverboten in Alten- und Pflegeheimen, dem Silvesterfeuerwerk-Tabu oder mit Kontaktbeschränkungen bei Trauungen.
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Weitere Fälle betrafen laut Ministerium die Notbetreuung in Kitas, den Präsenzunterricht in der Schule oder die Mitbestimmung bei Videokonferenz-Systemen. In kommunalrechtlichen Verfahren ging es um die Testpflicht eines Oberbürgermeisterkandidaten.
Erfolgsquoten der Kläger zwischen zwei und zehn Prozent
Geklagt hatten Privatpersonen ebenso wie Unternehmer und Firmen oder Personalvertretungen - doch sie scheiterten meist: "Die Erfolgsquoten bewegten sich in den Fällen, in denen die Gerichte in der Sache entschieden haben, zwischen zwei Prozent und zehn Prozent zugunsten der Kläger beziehungsweise Antragsteller", berichtete das Justizministerium. (dpa)