Verantwortlich für Brand in Krefelder Zoo
Warum sind Himmelslaternen so gefährlich?
Brandgefahr aus der Luft
Himmelslaternen sollen beim Steigenlassen Glück bringen. Im Krefelder Zoo haben sie in der Silvesternacht wohl ein verheerendes Feuer im Affenhaus ausgelöst, bei dem fast alle Tiere ums Leben kamen. Aber warum sind die Himmelslaternen so gefährlich?
Wie funktionieren Himmelslaternen?
Himmelslaternen haben in China eine lange Tradition. Da sie bei Nacht über viele Kilometer gut sichtbar waren, wurden sie zur Kommunikation genutzt. Heute werden sie hingegen bei besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder eben an Silvester als Glücksbringer verwendet. Anfang der 2000er Jahre wurden die Laternen auch in Deutschland immer beliebter.
Die Laternen bestehen zum Großteil aus Papier, das mit einigen Streben aus Bambus oder einem anderen Material zusammengehalten wird. Das Papier bildet nach oben eine Haube und funktioniert durch das offene Feuer genau wie ein Heißluftballon. Für die Flamme ist ein Behälter mit brennbarer Flüssigkeit oder ein in Wachs getunktes Baumwolltuch an der Laterne angebracht.
Diese Kombination macht die Laternen sehr gefährlich, denn schon beim Start kann die Flamme das Papier in Brand setzen. Sind die Windverhältnisse ungünstig, kann die Laterne leicht gegen etwas Brennbares geweht werden und – wie im Fall des Krefelder Affenhauses – großen Schaden anrichten.
Neben Gebäuden sind auch Wiesen und Wälder in Gefahr, durch das offene Feuer in Brand zu geraten. Steigen sie hoch, können sie außerdem das Radar des Flugverkehrs stören.
Sind Himmelslaternen in Deutschland überhaupt erlaubt?
Genau aus diesen Gründen sind sie in Deutschland generell in allen Bundesländern verboten. 2009 hatte eine Himmelslaterne den tragischen Tod eines Zehnjährigen zur Folge. Der Kauf der Laternen ist allerdings erlaubt. Klingt paradox und ist es in der Praxis auch.
In einigen wenigen Bundesländern können Genehmigungen erbeten werden, die laut Polizei aber wegen der hohen Brandgefahr so gut wie nie erteilt werden. Selbst wenn eine Genehmigung erteilt wird, gilt dann: Die Laternen dürfen nicht in Waldgebieten oder in der Nähe von Flugplätzen genutzt werden. Das zuständige Ordnungsamt wird über den genauen Ort im Einzelfall entscheiden. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 5.000 Euro.