Weiterführung OHNE Boateng? Heute kein Urteil: Boateng-Prozess geht weiter

Ex-Nationalspieler Jerome Boateng vor dem Landgericht München . Heute am 21. OKT. 2022, der 2. Verhandlungstag gegen den langjährigen Fussball-Nationalspieler wegen Körperverletzung. Im Bild Jerome Boateng
Der Prozess geht für ihn weiter: Jérôme Boateng am Landgericht München I
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Es zeichnete sich bereits ab, jetzt steht fest: Der Prozess um den wegen Körperverletzung angeklagten Jérôme Boateng endet nicht wie zunächst geplant nach zwei Tagen. Als Fortsetzungstermin wurde nun der 2. November auserkoren. Die Verteidigung beantragte für die Weiterführung des Prozesses die Abwesenheit von Boateng. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dagegen aus. Er sage zwar nicht aus, aber seine Gesten gegenüber der Zeugen würden zur Beweislage beitragen.

"Er hätte die Chance gehabt, persönliches Erscheinen zu verhindern"

„Herr Boateng hätte durch eine Annahme des Vorschlags auf eine Einigung die Chance gehabt, ein persönliches Erscheinen zu verhindern“, erklärte der Richter. Den Vorschlag an die Prozessparteien, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen, also nur noch über die Höhe der Strafe zu verhandeln, hatte der Fußball-Weltmeister von 2014 schon zu Prozessbeginn (am 20. Oktober) jedoch abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“ und dem Vorschlag auch aus Verantwortung seinen Töchtern gegenüber nicht zustimmen. Auch Freitag schlug er den Lösungsvorschlag aus.

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Familienrechtlich ist eigenes Spielfeld

Zu Beginn hieß es noch von Seiten des Gerichts, das Verfahren „möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand“, aber dennoch „sachgerecht“ beenden zu wollen. Es waren zwei Verhandlungstage angesetzt. Boatengs Anwälte beantragten zudem, Akten aus familienrechtlichen Streitigkeiten zwischen Boateng und seiner Ex-Freundin zum Verfahren hinzuzuziehen. Sie gehen davon aus, dass die Frau Gewalt-Vorwürfe gegen Boateng erfunden hat, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Zwillingstöchter zu erstreiten. Der Beweisantrag des Verteidigers ist inzwischen jedoch als unzulässig abgelehnt worden. Begründung: Das Familienrecht sei ein eigenes Spielfeld.

RTL-Reporter Andreas Merkel ordnet im Video die Lage ein. Er ist sich sicher, dass der Prozess noch eine ziemliche „zähe Angelegenheit“ werden dürfte. (abl/dpa)