Kein leichtes Thema, das zunächst noch öffentlich hier in Baden-Baden verhandelt wird. Um 8:45 Uhr sitzt Millionenerbe Franz Burda auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Ihm gegenüber sitzt das vermeintliche Opfer Verena M., das wir nicht offen zeigen dürfen. Sein Name ist groß, die Familie bekannt. Das öffentliche Interesse – riesig.
„Herr Burda wirkt entspannt und sicher auf mich. Zwischen seinen beiden Anwälten. Sie beantragen gleich zu Beginn der Verhandlung einen Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit."
Franz Burda will seine Privatsphäre schützen. Unbedingt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Und es geht um die Frage: Was ist passiert an jenem Sommerabend vor zwei Jahren?
Man kennt den 66 Jahre alten Millionenerben vor allem wegen seines Nachnamens: Burda, einer der größten Verlage Deutschland. Er lebt seit 1994 in den USA. Ist verheiratet, hat drei Kinder. Und steht jetzt vor Gericht. Weil er im Sommer 2023 angeblich Verena M. vergewaltigt haben soll. So sagt sie. An dem besagten Abend 2023, gegen 18 Uhr, soll Franz Burda zu ihr gefahren sein. Sie soll sich, durch seine Kontakte, den Wiedereinstieg ins Berufsleben als Investmentbankerin erhofft haben. Was dann passiert sein soll? Darüber streiten sich beide. Bis heute. Keine drei Stunden nach dem Treffen soll Verena M. zur Polizei gegangen sein. Erstattet Anzeige. Wegen Vergewaltigung. Franz Burda bestreitet alles vehement. Seine Anwälte beantragen heute, die Öffentlichkeit auszuschließen, mit Erfolg.
„Das heißt für uns Pressevertreter, dass wir zum einen immer wieder den Saal verlassen müssen und zum anderen weder die Aussage von Herrn Burda noch die Aussage des mutmaßlichen Opfers hören dürfen.“
Das mutmaßliche Opfer Verena M. will genau das aber nicht:
„Unserer Mandantin war es wichtig in der Hauptverhandlung öffentlich auszusagen, da ihr die Transparenz sehr wichtig ist und sie hat einfach nichts zu verheimlichen.“
Im Team von Burda: Andrea Combé. Sie verteidigte schon Jörg Kachelmann – ihre Strategie: Die Glaubwürdigkeit der Frau erschüttern. Am Ende entscheiden: ein Richter. Zwei Schöffen. Bei einer Verurteilung drohen Franz Burda bis zu vier Jahre Haft.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche