Studie der Bertelsmann Stiftung
Hartz IV trotz Arbeit: Darum sind vor allem Alleinerziehende betroffen

Das Bild der „faulen Hartz-IV-Familie“ ist in Deutschland weit verbreitet. Das entspricht aber kaum der Wahrheit! Viele Bezieherinnen und Bezieher der sogenannten SGB-II-Leistungen sind zusätzlich erwerbstätig. Eine von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte Studie zeigt: Unter den sogenannten Aufstockern befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Gründe für das Aufstocken sind vor allem Minijobs, niedrige Löhne und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung in Deutschland.
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Besonders Alleinerziehende betroffen
Trotz Arbeit sind viele Menschen in Deutschland auf Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen. Anders gesagt: Über 860.000 Personen beziehen Sozialleistungen und sind zusätzlich noch erwerbstätig. Besonders Leistungsbezieherinnen und -Bezieher mit Kindern müssen häufiger noch zusätzlich arbeiten. So gehen 33 Prozent der Paare mit Kindern, die SGB-II-Leistungen beziehen, noch einer Tätigkeit nach. Das, obwohl sie aufgrund der Anrechnungsregeln sogar nur einen kleinen Teil ihres Einkommens behalten und kein Vermögen ansparen können.
Besonders betroffen sind aber alleinerziehende Familien. „Alleinerziehende haben eine hohe Motivation, erwerbstätig zu sein. Doch für sie ist es besonders schwer, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Es ist erschreckend, dass ein so hoher Anteil der Alleinerziehenden trotz Arbeit auf Transferleistungen angewiesen ist, um das Existenzminimum für sich und ihre Kinder zu sichern“, sagt Anette Stein, Director Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. Dazu kommt es insbesondere dann, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben. „Jüngere Kinder benötigen zumeist mehr Zeit und Fürsorge. Doch vielfach fehlen Betreuungsstrukturen oder -angebote, die es Eltern und insbesondere Alleinerziehenden ermöglichen würden, einen Beruf in Vollzeit oder auch, wie in der Schichtarbeit, zu bestimmten Zeiten auszuüben“, erläutert Anette Stein. In Zahlen: 40 Prozent der alleinerziehenden Hartz-IV-Empfänger gehen zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nach!
Ob aufgestockt wird oder nicht, hängt maßgeblich von der Erwerbssituation ab: Je geringer die Arbeitszeit und je niedriger der Stundenlohn ausfallen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, zusätzlich SGB-II-Leistungen beziehen zu müssen. (mno)