Gewinnerin reist nach JapanMiss Kirschblüte! Hamburgerinnen können sich als Königin bewerben

Pünktlich zum Frühling verwandelt sich Hamburg jedes Jahr in ein rosafarbenes Blütenmeer aus japanischen Kirschblüten. Und genau jetzt sucht Hamburg wieder seine neue Kirschblütenkönigin für 2023. Was sie können muss, welche Aufgaben sie hat und wer sich bewerben darf.
Kirschblütenkönigin vertritt Hamburg in der Welt
Am Samstag, den 20. Mai, veranstaltet die Deutsch-Japanische Gesellschaft die Wahl der 4. Hamburger Kirschblütenkönigin. Bereits seit 1968 wird das Kirschblütenfest in Hamburg gefeiert, seit 2015 wird für zwei Jahre eine Kirschblütenkönigin gewählt. Ein Privileg, dass weltweit nur zwei Städte außerhalb Japans besitzen. Hamburg wurde dieses Recht von einer japanischen Stiftung verliehen. Die gewählte Kirschblütenkönigin ist dann Botschafterin der japanischen Kultur in Hamburg und vertritt darüber hinaus die Hansestadt Hamburg in Japan. Auf ihrer Amtsantrittsreise wird sie neben hochrangigen Personen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Politik auch den Premierminister von Japan besuchen.
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Die langjährige Verbundenheit mit Hamburg wird mit den Hamburger Bürgern traditionell beim Kirschblütenfest gefeiert. Dabei ist das von der Japanischen Gemeinde veranstaltete Feuerwerk auf der Alster ein besonderes Highlight. Beim Japan-Festival bei Planten un Blomen wird am Tag nach der Wahl, also am 21. Mai, eine Auswahl aus der Japanischen Kultur gezeigt.
Kirschbäume an der Alster waren ein Geschenk aus Japan
Vor einigen Jahren hat der amtierende Premierminister von Japan Shinzo Abe der Deutsch-Japanischen Gesellschaft in Hamburg 50 Kirschbäume geschenkt. Jeden Frühling können diese an verschiedenen Stellen rund um die Alster bewundert werden. In Japan ist die Zeit der Kirschblüte eine besondere Zeit. Nur etwa zehn Tage blüht die Kirschblüte in ihrer vollen Schönheit in den verschiedenen Landesteilen. In dieser Zeit ist ganz Japan auf den Beinen, um die Kirschblüte zu erleben.
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Voraussetzungen für die Bewerberinnen
Die Bewerberinnen sollten zwischen 18 und 28 Jahre alt sein, über eine gute Allgemeinbildung und gute Englischkenntnisse verfügen. Der Lebensmittelpunkt der angehenden Kirschblütenkönigin sollte in Hamburg liegen, da sie als Sonderbotschafterin die Stadt Hamburg in Japan repräsentiert. Japanisch-Kenntnisse sind jedoch keine Voraussetzung. Frauen, die Kirschblütenkönigin werden wollen, können ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie einem Foto bis zum 05. Mai an die Deutsch-Japanische Gesellschaft in Hamburg per E-Mail (info@djg-hamburg.de) senden. (lmi)
































