Urteil am Oberlandesgericht Hamburg
Lebenslange Haft für Cinderella B. (37) nach Habgier-Mord an Lebensgefährten (80)
Sie fürchtete um ihr Erbe
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 80-Jährigen in Hamburg-Lokstedt ist am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg das Urteil gefallen: Lebenslange Haft für die Angeklagte Cinderella B. (37). Sie habe aus Habgier gemordet, um ihren hohen Lebensstil weiterführen zu können, so die Begründung. Während der Urteilsverkündung weint sie und bittet um Beruhigungsmittel.
Vertrauensverlust nach Kontoabhebungen
Am 31.März dieses Jahres erhält der 80-jährige Partner von Cinderella B. seine Rente in Höhe von 2000 Euro. Als er aber kein Geld abheben kann, bemerkt er, dass Cinderella B. bereits 1900 Euro abgehoben hat. Das Wohngeld für seine Wohnung wurde nicht bezahlt und es haben sich 4000 Euro Schulden angehäuft, obwohl er eigentlich keine Ausgaben hat. Der 80-Jährige verliert das Vertrauen zu seiner Lebensgefährtin. Er trennt sich telefonisch von ihr und entzieht seiner 43 Jahre jüngeren Partnerin auch die Vollmacht für sein Bankkonto. „Siehst du, man kann auch mit 80 Jahren etwas lernen“, soll er nach dem Telefonat noch einer Nachbarin gesagt haben.
Cinderella B. fürchtete um ihr Erbe
Cinderella B. möchte die Trennung nicht akzeptieren und befürchtet offenbar, auch als Alleinerbin im Testament gestrichen zu werden. „Er sollte sterben, um ihren verhältnismäßig hohen Lebensstandard weiterführen zu können“, sagt der Staatsanwalt bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (23.12.).
Am 4. April wird der 80-jährige Senior dann tot in seiner Wohnung gefunden. Eine Nachbarin, die sich um den Mann kümmerte, hatte an jenem Abend vergeblich versucht, die Tür mit ihrem Schlüssel zu öffnen. Daraufhin rief sie die Polizei. Die Obduktion ergibt dann, dass der 80-Jährige an einem plötzlichem Herztod starb – nachdem Cinderella B. ihn erwürgt haben soll.
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„Ich habe Herrn B. umgebracht – er hat das so gewollt“
Anfang April soll Cinderella B. einem Bekannten den Mord gestanden haben. „Ich habe Herrn B. umgebracht – er hat das so gewollt“, soll sie damals gesagt haben. Laut ihrem Verteidiger sei die Täterschaft von Cinderella B. dennoch nicht nachgewiesen. Er plädierte im Verfahren auf Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert vor Gericht mit narzisstischen Persönlichkeitsstörungen bei Cinderella B. Die 37-Jährige sei davon überzeugt gewesen, dass ihr das Geld ihres Lebenspartners zustehe.
„Ich brauche etwas zur Beruhigung“
Für Cinderella B. ist das offenbar zu viel. Weinend unterbricht sie bei der Urteilsverkündung den Staatsanwalt: „Ich brauche etwas zur Beruhigung“. Die 37-Jährige wird daraufhin aus dem Saal geführt.
Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Bis das Urteil rechtskräftig ist, können noch bis zu 6 Monate vergehen. So lange wird Cinderella B. in Untersuchungshaft bleiben.