Energie-Experte Benjamin Weigl gibt Tipps zum AntragEinigung bei Härtefallhilfen: So berechnen Sie Ihren Heizölzuschuss

von Evelyn Rosar

Bund und Länder haben sich beim Thema Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas geeinigt, die Grundvoraussetzungen sind geschaffen. Details zu dieser Entscheidung haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wie und wo Sie Ihren Antrag stellen und was Sie jetzt beachten müssen, erklärt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip im Interview oben.
Sehen Sie oben das komplette Interview im Video.

Man erhält 80 Prozent von dem, was über einer Preis-Verdoppelung liegt

„Die Portale der einzelnen Bundesländer werden in den nächsten Wochen an den Start gehen. Es sieht so aus, dass die Härtefallanträge nur über das Internet gestellt werden können“, weiß der Experte.

Weigl erklärt, wie sich der Zuschuss berechnen lässt: „Der Referenzpreis aus dem Jahr 2021 liegt bei 71 Cent, der doppelte Preis sind 1,42. Für alles, was Sie darüber hinaus zahlen mussten, werden Sie einen Zuschuss bekommen können. 80 Prozent von dem, was über die Verdopplung hinausgeht, bekommen Sie als Zuschuss vom Staat.“

Übrigens: Beim Antrag zählt das Lieferdatum, nicht das Bestelldatum.

Lese-Tipp: Erneuerbare Energien: So erhalten Sie eine Förderung vom Staat

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