Ist das schon Tierquälerei?

Große Empörung auf TikTok: Halterin beklebt Nacktkatze mit Tattoo-Stickern

Einer Nacktkatze werden temporäre Tattoos aufgeklebt
Das Video des TikTok-Nutzers "alexyauus021", in dem einer Katze temporäre Tattoos aufgeklebt werden, spaltet das Netz.

Ein kürzlich auf TikTok veröffentlichtes Video des Nutzer „alexyauus021“ sorgt auf der Social-Media-Plattform für Wirbel. Es zeigt eine Tierhalterin, die ihrer von Natur aus unbehaarten Sphynx-Katze temporäre Tattoo-Sticker auf den Körper klebt. Während einige Nutzer den „coolen“ Look der Katze und den Einfallsreichtum der Besitzerin loben, sorgen sich andere um die Gesundheit des Tieres.

TikTok-Nutzer in Sorge: Sind die Tattoo-Sticker giftig für die Katze?

„Ich glaube, das könnte ein Trend werden!“, kommentiert einer von vielen begeisterten TikTok-Nutzer unter dem bislang über 480.000-mal gelikten Viralvideo. "Das ist verdammt cool", pflichtet ein weiterer bei und schiebt dennoch besorgt hinterher: "Meine größte Sorge ist, dass sie etwas davon verschlucken könnte, wenn sie sich sauber macht."

Dieser Sorge schließt sich ein anderer Kommentator an: "Solange die Tattoos nicht für Tiere gemacht sind, sind sie für die Katze bestimmt giftig", warnt der TikToker. "Sieht cool aus, aber bitte stellt sicher, dass das für Tiere sicher ist, bevor ihr so etwas einfach auf eure Haustiere klebt", mahnt ein weiterer.

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Verfärben von Tierhaut aus ästhetischen Gründen ist verboten!

Wem die Sorge, dass temporäre Tattoos Katzen gesundheitlich schaden könnten, übertrieben erscheint, dem sei gesagt: Rechtlich gesehen bewegt man sich in Deutschland mit dem Bekleben der Haut einer Katze oder anderen Haustieren auf sehr dünnem Eis. Denn obwohl die Verwendung temporärer Tattoos im Tierschutzgesetz nicht wörtlich besprochen wird, heißt es dort in Paragraf 7:

  • "Das aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen vorgenommene Tätowieren oder Verfärben von Haut, Federkleid oder Fell ist verboten, sofern es sich nicht um eine Maßnahme zur fachgerechten Tierkennzeichnung handelt."

Wer dagegen verstößt, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Dass das Färben von Tierfell verboten ist, musste auch eine unbedarfte 31-jährige Hundebesitzerin im vergangenen Jahr feststellen. Sie färbte die Haare ihrer Mini-Malteserhündin knallrosa – eigentlich nur als Faschingsscherz. Doch statt für Begeisterung sorgte sie für einen gehörigen Shitstorm. Wie es für die Halterin und ihrer Hündin weiterging, lesen Sie hier. (dhe)