Klage der Verbraucherzentrale

Gericht kassiert hohe Abschlagszahlungen von erstem Energieanbieter ein: „Nicht nachvollziehbar!"

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Eprimo-Kunden sind schockiert. RTL hat beim Anbieter nachgefragt.
RTL/Montage/Picture Alliance

Energieanbieter dürfen nicht grundlos hohe Abschlagszahlungen von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden – und dem Unternehmen deutlich die Grenzen aufgezeigt.

Video-Tipp: Hohe Abschlagszahlungen nicht bezahlen!

Eprimo das keine hohen Abschläge für Gas fordern

Der Energieversorger Eprimo darf im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse keine höheren Abschlagszahlungen von seinen Kundinnen und Kunden verlangen.

Entsprechende Ankündigungen vom Februar 2023 sind rechtswidrig, entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Statt die Abschläge mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse zu senken, hat sie eprimo willkürlich auf horrende Beträge angehoben und damit viele Kundinnen und Kunden geschockt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Es ist wichtig, dass die Gerichte solchen Praktiken schnell einen Riegel vorschieben, damit das gesetzliche Ziel einer Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von einzelnen Anbietern ins Gegenteil verkehrt wird.“

Lese-Tipp: Kunden-Schock! Gasabschlag "mehr als verachtfacht“ - wo liegt der Fehler?

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Eprimo erhöht Abschläge trotz Gaspreisbremse

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, hatte Eprimo Gaskunden im Februar über die Entlastung durch die Gaspreisbremse und eine „Anpassung“ ihrer monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Doch statt einer Entlastung gab es für die Kunden satte Abschläge: die wurden teilweise um ein Vielfaches erhöht.

So sollte eine Eprimo-Kundin ab März 2023 875 Euro statt bisher 280 Euro im Monat zahlen. Und das, obwohl sie wegen der Gaspreisbremse für 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs nur noch einen Arbeitspreis von 12,00 statt 17,14 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale war die Erhöhung in keinster Weise nachvollziehbar und rechtswidrig.

Einstweilige Verfügung gegen Abschläge von Eprimo

Das Landgericht Frankfurt folgte den Argumenten der Verbraucherschützer und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Energieversorger.

Die Erhöhung der Abschlagszahlungen verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz, das eine am Verbrauch orientierte Berechnung der Abschläge verlangt. Eine solche Berechnung würde in den von den Verbraucherschützern vorgelegten Fällen zu einer Reduzierung, nicht aber zu einer Erhöhung der Beiträge führen.

Außerdem habe eprimo unzureichend über die Entlastungen aus der Gaspreisbremse informiert. Die Künden könnten nicht nachvollziehen, wie der künftige Abschlag berechnet werde. Die geforderten Abschläge ließen sich unter Zugrundelegung des Grundpreises, des reduzierten Arbeitspreises und des Jahresverbrauchs nicht nachvollziehen, erklärte das Gericht weiter. (vzbv/aze)