Klinik muss Samen herausgeben
Gericht entscheidet: Frau darf sich von totem Partner befruchten lassen

Auf natürlichem Weg hat es mit dem Kinderwunsch bei einem Paar nicht geklappt. Also schlossen sie einen Vertrag mit einer Kinderwunschklinik in Madrid: die Eizellen der Frau sollten in der Klinik künstlich mit dem Samen des Mannes befruchtet werden. Bis es soweit war, wurden die tiefgefrorenen Keimzellen des Mannes in einer Hamburger Klinik gelagert. Doch der Mann verstarb vorzeitig an Krebs und die Klinik verweigerte fortan die Herausgabe der Samen.
Lebensgefährtin kämpft vor Gericht um Samen
Die Lebensgefährtin zog umgehend vor Gericht – auch weil eine künstliche Befruchtung in Spanien nur bis zu einem Jahr nach dem Tod des Spenders erlaubt ist. Die Hamburger Klinik hatte die Herausgabe aus Sorge vor dem sogenannten Embryonenschutzgesetz verweigert. Das verbietet die Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen. Die Klinik habe wohl Sorge gehabt, sich der Beihilfe schuldig zu machen, erklärte der Anwalt der Lebensgefährtin am Mittwoch. In erster Instanz vor dem Landesgericht unterlag die Frau mit ihrer Klage, das Hanseatische Oberlandesgericht gab ihr aber doch Recht: die Hamburger Klinik ist zur Herausgabe der Samenspende des verstorbenen Mannes verpflichtet.
Verstorbener Samenspender willigte der Befruchtung ein
Wieso urteilt das Oberlandesgericht überhaupt anders? Das Gericht stellte fest, dass der Samenspender noch vor seinem Tod den Lagerungsvertrag mit der Hamburger Klinik gekündigt und bei der geplanten künstlichen Befruchtung in Madrid eingewilligt hatte. Die Richter argumentierten nach Angaben eines Sprechers, dass das deutsche Verbot dem Selbstbestimmungsrecht des Spenders und der Spenderin der Keimzellen diene. Dieses Recht und auch das Wohl des noch nicht gezeugten Kindes würden in dem Fall aber nicht beeinträchtigt. Eine „bemerkenswerten Entscheidung“, so ein Fachanwalt für Medizinfragen, denn in einem ähnlich gelagerten Fall vor ein paar Jahren habe ein Münchner Gericht anders entschieden.
Frau "außerordentlich erfreut und erleichtert"
Wie der Rechtsanwalt der Frau erklärt, gehe es für seine Mandantin auch darum, eine große gemeinsame Hoffnung zu verwirklichen. „Unsere Mandantin war außerordentlich erfreut und erleichtert“, so Oliver Tolmein. Und weiter: "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zeigt, dass wir dringend statt des veralteten Embryonenschutzgesetzes ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz benötigen." Da das Urteil mittlerweile etwa einen Monat alt ist, geht er davon aus, dass der entsprechende Eingriff inzwischen erfolgt ist. (dpa/sju/dka)