GEMA: Etappensieg im Kampf gegen illegale Downloads

Die GEMA hat einen bahnbrechenden gerichtlichen Erfolg gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires verzeichnet: Das Landgericht Hamburg untersagte dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes 'UseNeXT' die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft. Nach mehreren Änderungen des Angebotes von 'UseNeXT' ist dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel gegen den Diensteanbieter.

Die GEMA hatte von den Betreibern einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem war der 'UseNeXT' nicht nachgekommen. Das LG Hamburg hat nun eine Unterlassungsverfügung zu Gunsten der GEMA erlassen. Gegenständlich waren zehn exemplarisch ausgewählte Werke des GEMA Repertoires.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über den Beschluss: "Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber. Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen."

Das Usenet bietet die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereitzustellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt sind, zu denen Usenet-Dienstanbieter den Zugang vermitteln. Viele Usenet-Dienstbetreiber verhindern bislang nicht, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire, illegal heruntergeladen werden können.