Gang zum Klo verboten: Schülerin muss in Eimer pinkeln – Schmerzensgeld in Millionenhöhe

Weil ihre Lehrerin ihr verbot auf die Toilette zu gehen, musste eine Schülerin in den USA während des Unterrichts in einen Eimer pinkeln. Jetzt erhält die damals 14-Jährige umgerechnet rund 1,17 Millionen Euro Schmerzensgeld.
Noch heute leidet die Schülerin unter Angstattacken und Depressionen
Zur Toilette dürfe sie während des Unterrichts nicht - aber wenn sie dringend müsse, solle sie doch in der Abstellkammer hinten im Klassenraum in einen Eimer pinkeln. Das riet die Kunstlehrerin der 'Patrick Henry High School' im kalifornischen San Diego ihrer Schülerin. Danach solle sie den Inhalt einfach im Waschbecken ausleeren.
Ein unvorstellbarer Vorschlag – vor allem in einer Klasse voll pubertierender Schüler. Doch die 14-Jährige hatte keine Wahl. Sie folgte der Anweisung der Lehrerin. Mit dieser Demütigung war es jedoch nicht genug. Nach dem Vorfall folgten schonungslose Lästereien und obszöne SMS ihrer Mitschüler. Zweimal hatte sie die Schule danach gewechselt. Noch heute leidet die mittlerweile 19-Jährige nach eigenen Angaben unter Angstattacken und Depressionen. Sie soll sogar versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Laut Schulregeln durften die Kinder den Unterricht nicht verlassen
Das Mädchen verklagte ihre High School nach dem Vorfall. Statt der von der Anklage geforderten Summe in Höhe von umgerechner rund 23.500 Euro, sprach ihr das Gericht nun sogar 1,17 Millionen Euro Schadensersatz zu. Ein Urteil, mit dem die Schülerin wohl mehr als zufrieden ist. Die Demütigung wird sie trotzdem nie vergessen.
Doch wie konnte es zu einem solchen Vorgehen der Lehrerin kommen? Es handele sich um eine Falschauslegung der Schulregeln, so die Anwältin der Schulbehörde. Die Lehrerin war neu an der Schule und ging davon aus, dass Schüler unter keinen Umständen den Klassenraum während des Unterrichts verlassen dürften. Die Schule hat sich bei dem Mädchen entschuldigt. Die Lehrerin wurde nach dem Vorfall vom Dienst beurlaubt und hat die Schule seitdem nicht mehr betreten.