Minister beraten über Ü70-RegelnMüssen Senioren bald zum Führerschein-Check?

Sollten Menschen über 70 regelmäßig zur Führerscheinkontrolle?
Immer wieder wird diese Forderung laut, wenn Senioren in Unfälle verwickelt sind. Gerade erst krachte ein 83-Jähriger mit seinem Wagen durchs Schaufenster eines Elektroladens, im Sommer zerlegte ein betagter Autofahrer (86) eine komplette Waschanlage. Ende November übersah ein Senior eine Fußgängerin auf einem Parkplatz und verletzte sie schwer. Die EU-Verkehrsminister beraten nun am Montag darüber, ob Ü70-Fahrer künftig alle fünf Jahre kontrolliert werden sollten.
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Die Straßen in der EU sollen sicherer werden
Bei dem Treffen sollen die neuen Führerscheinregeln in der EU festgezurrt werden. Dabei geht es unter anderem um Vorgaben für ältere Menschen. Zur Debatte steht, unter welchen Voraussetzungen Führerscheine künftig regelmäßig verlängert werden müssen. Die EU-Kommission hatte im März vorgeschlagen, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll.
Die Entscheidung, ob eine Selbsteinschätzung ausreicht oder ein Check bei einer Ärztin oder einem Arzt nötig ist, liegt laut Kommissionsvorschlag bei den Mitgliedstaaten. Dieser kann aber sowohl von den EU-Staaten als auch vom Europaparlament geändert werden, bevor neue Regeln in Kraft treten. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, die Straßen in der EU sicherer zu machen.
Sagt uns eure Meinung:
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte bereits klargestellt, dass er verpflichtende Gesundheitschecks für Senioren ablehnt. In zahlreichen europäischen Ländern wie etwa Irland, Luxemburg oder den Niederlanden sind Untersuchungen ab einem gewissen Alter notwendig, wie aus Angaben der Organisation European Transport Safety Council (ETSC) von 2021 hervorgeht. Neben Deutschland gibt es unter anderem in Frankreich, Dänemark und Österreich grundsätzlich keine verpflichtenden regelmäßigen Checks für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Wenn sich die EU-Staaten auf eine Position geeinigt haben, muss das Vorhaben noch mit dem ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligten Europaparlament ausgehandelt werden. (dpa/mna)


