Prozess-Marathon nach MegaeventWegen Rolling-Stones-Freikarten: Geldstrafe für Ex-Bezirksamtleiter

08.04.2022, Hamburg: Der ehemalige Bezirksamtsleiter Harald Rösler betritt den Gerichtssaal. Dem früheren Leiter des Bezirksamts Nord wird laut ursprünglicher Anklage Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sowie Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen. Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Harald Rösler am Freitag im Hamburger Landgericht
alf, dpa, Axel Heimken

Es war das Megaevent in Hamburg: 2017 spielten die Rolling Stones vor 82.000 Fans im Hamburger Stadtpark. Fünf Jahre später sorgt das Konzert noch immer für Gesprächsstoff. Harald Rösler, der ehemalige Bezirksamtleiter, soll im Gegenzug für die Zusage zur Location unter anderem 100 Freikarten bekommen haben. Deswegen musste er sich seit November vor Gericht verantworten.

Geldstrafe und Freispruch für Angeklagten

An diesem Freitag fällt dann das Urteil: Rösler muss 21.600 Euro zahlen (180 Tagessätze von je 120 Euro), weil er sich laut Gericht durch die Annahme und Weitergabe der Freikarten der Vorteilsnahme und –gewährung schuldig gemacht hätte. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue wird Harald Rösler freigesprochen. Der 72-Jährige war damals für die Genehmigung des Konzerts im Hamburger Stadtpark zuständig.

Freikarten als "Dankeschön" für gute Arbeit

Laut Anklage soll Rösler vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen haben. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Rösler habe mit der Weitergabe sein persönliches Image verbessern wollen, so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

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Weitere Personen wegen Beihilfe angeklagt

Neben Rösler war auch sein damaliger Stellvertreter wegen Beihilfe und Vorteilsannahme angeklagt. Der 50-Jährige muss wegen Vorteilsannahme und Beihilfe insgesamt eine Geldstrafe von 12.100 Euro zahlen. Zwei weitere Beschuldigte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen.

In der Freikarten-Affäre sind bereits zwei hohe Beamtinnen verurteilt worden, ohne dass die Urteile bislang rechtskräftig wurden. Das Amtsgericht Hamburg hatte am 26. August 2021 eine Dezernentin aus dem Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat zu 120 Tagessätzen von je 115 Euro verurteilt. In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 170 Euro verurteilt worden. (dpa/ljo)