Sie soll unerlaubt Freikarten angenommen habenProzess um Rolling-Stones-Ticketaffäre: Behördenleiterin verurteilt

06.08.2021, Hamburg: Die Angeklagte, eine Dezernatsleiterin des Bezirksamts Nord in Hamburg (r), und ihr Anwalt Michael Nicolaus stehen zu Beginn des Prozesstages im Gerichtssaal im Ziviljustizgebäude. Fast vier Jahre nach dem Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark und der damit zusammenhängenden Freikarten-Affäre begann das zweite Gerichtsverfahren. Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa - ACHTUNG: Angeklagte wurde aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Zweiter Prozess in der Ticket-Affäre zum Rolling-Stones-Konzert
chc sab, dpa, Christian Charisius

2017 war es DAS Event in Hamburg: Die Rolling Stones gaben ein Konzert im Stadtpark. Die Karten waren bereits Monate vorher heißbegehrt und umkämpft – mittendrin: Die Dezernatsleiterin des Bezirksamts Nord, das für die Genehmigung des Rolling-Stones-Konzerts am 9. September 2017 zuständig war. In einem Gerichtsprozess muss sie sich für die sogenannte Hamburger Rolling-Stones-Ticketaffäre verantworten. Am Donnerstag fiel das Urteil.

Gericht verurteilt sie zu fünfstelliger Geldstrafe

Die 56-Jährige wurde am Donnerstag wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von knapp 14.000 Euro verurteilt. Sie hatte zwei Tribünenfreikarten im Wert von über 330 Euro angenommen. Die Tickets gehörten zu einem Kontingent von 100 Freikarten, die der damalige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) vom Konzertveranstalter verlangt haben soll.

Die Dezernentin soll auch geduldet haben, dass vier untergebene Mitarbeiter ebenfalls Freikarten annahmen. Die Angeklagte hat die Vorwürfe beim Prozessauftakt am 6. August zurückgewiesen.

Es ist bereits der zweite Prozess der Ticketaffäre

In einem ersten Verfahren war Ende 2019 bereits eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa/cto)