Frankfurt-Raser verurteilt!

Mit 625 PS durch die City- 8,5 Jahre Haft nach Unfall mit zwei Toten

Pkw Unfall in Frankfurt/Main
Zwei zerstörte Pkw stehen nach einem Unfall im Frankfurter Ostend. Foto: Silas Stein/dpa
deutsche presse agentur

Nach einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern und einer Schwerverletzten ist ein 40 Jahre alter Autofahrer am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Lieferando-Kurier und Passant starben

Im November 2020 war der 40-Jährige mit seinem 625 PS starken Fahrzeug auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend aus der Kurve getragen worden. Er gab bereits zu, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Zuerst kollidierte er mit einem 27-jährigen Lieferando-Kurier und anschließend mit einem 61-jährigen Passanten. Beide Männer kamen ums Leben. Der 61-Jährige war mit seiner 32-jährigen Tochter unterwegs. Diese überlebte schwer verletzt.

Pkw Unfall in Frankfurt/Main
Zwei Männer starben bei dem Unfall im Ostend, eine Frau wurde schwer verletzt. Foto: Silas Stein/dpa
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Richter: "in höchstem Maße asozial"

Vor Gericht hatte der Mann die Tat gestanden und sich als „Autonarr“ bezeichnet.
Der Vorsitzende Richter nannte das Fahrverhalten des Angeklagten „in höchstem Maße asozial“. Der 40-Jährige habe „aus reinem Imponiergehabe heraus unermessliches Leid verursacht“, sagte der Richter, während die überlebende Frau leise schluchzte. Nur weil die Richter „allerletzte Zweifel“ an einem Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten behalten hätten, sei am Ende keine Verurteilung wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs herausgekommen. Die Schwurgerichtskammer ordnete darüber hinaus einen Führerscheinentzug für fünf Jahre an.

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Hinterbliebene hofften auf lebenslange Haftstrafe

Gefordert wurden von der Staatsanwaltschaft neun Jahre und vier Monate Haft wegen illegalen Autorennens mit Todesfolge. Die Anwälte der Opfer forderten jedoch eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Die Verteidigen beantragten eine Strafe von höchstens fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung.

Verbotenes Autorennen mit Todesfolge

Die Schwurgerichtskammer ging im Urteil von einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge aus, blieb im Strafmaß jedoch hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von neun Jahren und vier Monaten zurück. Das Frankfurter Landgericht demnach folgendes Urteil gefällt: Achteinhalb Jahren Haft! (awo/dpa)