Mutter des toten Models klagte ihn an
Urteil gegen Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng im Fall Kasia Lenhardt
Das Landgericht Berlin hat ein Urteil im Fall einer Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng (33) gesprochen. In dem Fall geht es um Äußerungen des 33-Jährigen über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview Anfang Februar 2021. Wenige Tage nach dessen Veröffentlichung war das Model gestorben. Das Gericht gab der Klage nur in einem Punkt statt.
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Unterlassungsklage wegen Interview
Die Mutter der damals 25-Jährigen will nach deren Tod ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des „Bild“-Interviews verhindern. Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild von Kasia Lenhardt nachhaltig, argumentiert sie. Mit ihrer Entscheidung, weitere Aspekte in dem Fall zu prüfen, folgten die Richter einem Antrag der Klägerseite. Ursprünglich wollte das Gericht schon im Juni eine Entscheidung in dem Streit verkünden, in dessen Zentrum das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht steht.
Der Beklagte wurde dazu verurteilt, Äußerungen, dass die verstorbene Tochter der Klägerin mit gefälschte Social-Media Accounts Ärger gemacht und Lügen verbreitet habe, wörtlich oder sinngemäß zu unterlassen. Ansonsten wurde die Klage als unbegründet abgewiesen.
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Anwältin: Boateng bedauert das Interview
In dem Interview hatte Boateng unter anderem behauptet, seine Ex-Freundin habe seine Beziehung zu seinen Kindern aus einer früheren Partnerschaft genutzt, um ihn zu erpressen. Bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen Mai hatte die Anwältin von Boateng erklärt, ihr Mandant bedauere das Interview.
Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany's Next Topmodel“ und zuletzt mit dem früheren Nationalspieler Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview veröffentlicht wurde, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es. (jve mit dpa)