Baumhaus-Bewohner hatte gegen die Räumung geklagt
Gericht entscheidet: Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen war laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch (8. September) eine entsprechende Entscheidung. Einer der früheren Baumhaus-Bewohner hatte gegen die Räumung geklagt.
Räumung nicht aus Brandschutzgründen, sondern um Aktivisten zu entfernen
Das Gericht urteilte, dass die Brandschutz-Bestimmungen, die damals als Begründung für die Räumung genannt wurden, nur vorgeschoben gewesen seien. Letztendlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten. Im September 2018 wurde die Räumung mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland durchgeführt.
Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche. (dpa / csp)