Energiepreispauschale und Co.
Bremen sagt Nein zum Steuerentlastungsgesetz
Das Steuerentlastungsgesetz ist eigentlich eine gute Idee: Unter anderem mit einer Energiepreispauschale, einem Kinderbonus und einer Anhebung des Grundsteuerfreibetrages sollen Erwerbstätige entlastet werden. Die dabei entstehenden Mehrkosten sollen aber vor allem von Ländern und Kommunen getragen werden. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) will das so nicht mitmachen.
Lese-Tipp: So will uns die Regierung entlasten
Bremen: Mindereinnahmen nicht zustimmen
Zwar sei es richtig, die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation zu entlasten, aber Bremen müsse „selbst jeden Euro zweimal umdrehen“, so Bovenschulte. Deshalb könne man Mindereinnahmen von fast 100 Millionen Euro alleine in diesem Jahr nicht zustimmen. Dementsprechend will das kleinste Bundesland laut der Deutschen Presse-Agentur am Freitag im Bundesrat den Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes in seiner jetzigen Form ablehnen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können.
Stärkere Beteiligung vom Bund gefordert
Laut Bovenschulte beliefen sich die Mindereinnahmen auf 96 Millionen Euro. „Das Land Bremen erhält Sanierungshilfen vom Bund zur Konsolidierung seines Haushaltes und muss im Gegenzug strenge Auflagen erfüllen. Angesichts dessen sind die Mindereinnahmen nicht zu verkraften.“
Bremen möchte daher eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes erreichen. Bisher ist vorgesehen, dass die Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe überwiegend (60 Prozent) von den Ländern und Kommunen getragen werden sollen.
Empfehlungen unserer Partner
"Gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt"
Die Idee aus Bremen: Kosten von Pandemie und Krieg sollten solidarisch getragen werden. Dafür sei ein Lastenausgleich zwischen denen, die und denjenigen, die weniger gut durch die Krise gekommen sind, notwendig. „Starke Schultern müssen mehr tragen und schwache Schultern weniger. Andernfalls gefährden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so der SPD-Politiker.
Das Steuerentlastungsgesetz sieht unter anderem eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro für aktiv tätige Erwerbspersonen, ein Kinderbonus, eine frühere Erhöhung der Pendlerpauschale und eine Anhebung des Grundsteuerfreibetrages vor. (dpa/dka)