69.000 Bilder und 500 Videodateien: "Ich schmeiße so was leider nicht weg!"
Elektriker (58) wegen Kinderpornos in Hamburg vor Gericht
69.000 Bilder und fast 500 Videodateien. Ihr Inhalt: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Es ist ein heftiger Fall, auch für die Ermittler, die das Material untersuchen mussten.
In Hamburg- Wandsbek steht am Donnerstag ein 58-Jähriger wegen Besitz von kinderpornografischen Inhalten vor Gericht.
"Das Geschehen zeigt schweren sexuellen Missbrauch!"
Er wurde schon 2018 wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Nachgang zu den damaligen Ermittlungen fanden die Beamten die Dateien in seiner Wohnung. Und die sind in ihrem Ausmaß nochmal schockierender, so Liddy Oechtering von der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber RTL Nord: „Das Besondere an diesem Fall ist, dass es sich um sehr große Mengen von Bildern und Videos handelt und dass das dargestellte Geschehen zum Teil auch den schweren sexuellen Missbrauch zeigt, das heißt offensichtlich mit Schmerzen verbundene Handlungen zum Nachteil der Kinder.“
Minderjährige Kinder mit sexuellen Handlungen auf den Bildern zu sehen
Bereits am 24. September 2018 verurteilte ihn die Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre bestimmt. „Das Gesetz ist in dieser Hinsicht mehrfach geändert worden. Zum damaligen Zeitpunkt sah das Gesetz die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor“, so Liddy Oechtering .
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"Ich hatte die Dateien schon sehr lange, ich schmeiße so was leider nicht weg!"
Im Nachgang zu den damaligen Ermittlungen wurde seine Wohnung am 11. September 2021 durchsucht, dort stellten die Beamten die Dateien sicher. Auf den Bildern seien minderjährige Jungen und Mädchen zu sehen, die sexuelle Handlungen an Erwachsenen durchführten, so Oechtering. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten dann am Donnerstag ganz klar den Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. Und Jörg J. hat alles eingeräumt „Ich hatte die Dateien schon sehr lange, ich schmeiße so was leider nicht weg.“ Auf Nachfrage gab der Angeklagte an, den Rechner und die Festplatten niemals zurück zu wollen.
Sexualtherapie wurde ihm empfohlen
Sein Anwalt hatte ihm offenbar schon damals empfohlen, eine Sexualtherapie zu machen – diese Empfehlung hat Jörg J. aber nicht wahrgenommen. Er „habe nur wenig Zeit gehabt, Psychologen ab zu telefonieren und wegen der Corona-Lage hätte ihn auch niemand genommen!“ Jörg J. wurde am Ende des Prozesses milde verurteilt: Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Begründung: Der Strafrahmen war zum Zeitpunkt des Geschehens noch geringer angesetzt und „in vielen Fällen handele es sich bei den Dateien um Kopien“, so die Staatsanwaltschaft. (vsr/kst)