Im Handel

Einfachere 2G-Kontrollen

Im Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Hier sollen die Kontrollen vereinfacht werden. In Essen zum Beispiel sollen Bändchen für Geimpfte und Genesene kommen. In Bochum gibt es Stempel. So müssen Kunden nicht in jedem Geschäft erneut kontrolliert werden. Setzt ein Geschäft die 2G-Regel nicht um, muss er mit mehreren tausend Euro Bußgeld rechnen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien und andere Geschäfte des so genannten täglichen Bedarfs sind von der 2G-Regel ausgenommen.