Vier Wochen absolute Untergrenze
NRW rudert zurück: Booster-Impfung nach vier Wochen nur in Einzelfällen

Nordrhein-Westfalen rudert wieder zurück: Nach massiver Kritik schränkt die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfung nur vier Wochen nach der letzten Spritze wieder stark ein.
Bei einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus solle „im Regelfall“ ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden, teilte das Gesundheitsministerium mit.
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Experten hatten NRW-Vorstoß massiv kritisiert
Der Mindestabstand von vier Wochen sei in „Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation“ weiterhin möglich. Ein entsprechender Erlass sei an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt worden.
Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stelle demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar, heißt es in der Mitteilung. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte noch am Tag zuvor bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien. Experten hatten diesen Alleingang Nordrhein-Westfalens massiv kritisiert. (dpa/eku)
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