Nach Gerichtsurteil in Frankfurt am Main
Dickes Bußgeld für dicke Autos?! Fußgängerverband fordert höhere Strafen für SUV-Fahrer

Sind SUV-Fahrer eine größere Bedrohung für Fußgänger? So sieht es zumindest der Berliner Fußgängerverband. Wenn es nach Verbandssprecher Roland Stimpel geht, sollten Eigentümer großer, schwerer Autos im Falle eines Verkehrsdeliktes auch höhere Bußgelder aufgebrummt bekommen. Das Frankfurter Amtsgericht fällte bereits ein Urteil, dass seine These stützt.
Fußgängerverband: Kleine Kinder könnten übersehen werden

Das Fahren eines SUVs („Sport Utilitly Vehicle“) sei grundsätzlich gefährlicher für andere Verkehrsteilnehmer, sagt Verbandssprecher Roland Stimpel. Im Vergleich zu kleineren Autos sei die Frontpartie hoch und senkrecht. „Bei einem niedrigen Fahrzeug mit einer runden Front kann man zwar auch übel gestoßen werden, aber man kann noch ein wenig abrollen“, erklärte er.
Zudem sei die Sicht der SUV-Fahrer oftmals hoch angesetzt. Dadurch könnten Fahrer kleine Kinder übersehen.
Die Umfrage ist nicht repräsentativ.
Autohersteller in die Verantwortung genommen
Der Verband Fuss befürwortet höhere Strafen, die sich aber nicht nur auf SUVs beschränken sollten. Rechtlich seien SUVs schwer von anderen Fahrzeugen abzugrenzen, da beispielsweise Transporter und Minivans ähnliche Eigenschaften aufweisen würden. Grundsätzlich solle gelten: „Je schwerer und verletzungsträchtiger eine Front konstruiert ist, desto höher muss Buße für diejenigen sein, die leichtsinnig fahren.“
Neben den Autofahrern sieht der Verband die Hersteller der SUVs in der Verantwortung: „Bei der Konstruktion von Autos sollte man aber nicht auf nur die Bedürfnisse des Autofahrers achten, sondern auch auf die Sicherheitsbedürfnisse aller anderen, die auf der Straße unterwegs sind.“
Frankfurter Amtsgericht entschied gegen SUV-Fahrer

Hintergrund dieser Debatte ist ein Gerichtsurteil des Frankfurter Amtsgerichts vom Mittwoch. In einem konkreten Fall war ein Mann in Frankfurt an einer Ampel geblitzt worden, die bereits seit mehr als einer Sekunde Rot war. Die Richter setzten die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Begründung: Durch die kastenförmige, hohe Form der Geländewagen sei das Verletzungsrisiko etwa für Fußgänger wesentlich größer gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht geht es vor das Oberlandesgericht. (dpa/kmü)