Fahrradfahrer aufgepasst!Darf ich mit dem Fahrrad drüber fahren? 4 Fakten über den Zebrastrafen

Vor allem in Großstädten wird er oft vernachlässigt: Der Zebrastreifen. Er ist ein heißes Pflaster für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer, die dort um ihre Rechte kämpfen. Welche Sie wirklich haben und welche Tricks es dabei gibt, erfahren Sie hier.
1: Radfahrer haben auf Zebrastreifen nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger
Eine der weitverbreitetsten Mythen ist der, dass Radfahrer den gleichen Status wie Fußgänger haben, wenn es an den Zebrastreifen geht. Das ist aber falsch – Fußgänger haben absoluten Vorrang. „Als Radfahrer muss man am Zebrastreifen warten, bis der Weg frei ist», erklärt der Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn.“ Nur Rollstuhlfahrer genießen dort den gleichen Status wie Fußgänger.
2: Dürfen Radfahrer den Zebrastreifen überhaupt benutzen?
Ja, allerdings unter speziellen Bedingungen! Sie dürfen zwar über den Zebrastreifen fahren, haben dann aber keinen Vorrang vor dem Autoverkehr auf der Straße. Dies geht sogar so weit, dass Radfahrern ein Bußgeld droht, wenn sie ein Auto durch das überqueren eines Zebrastreifens ausbremsen.
3: Vom Fahrrad absteigen bedeutet Vorrang
Richtig! „Wer sein Fahrrad schiebt, geht zu Fuß und hat deshalb Vorrang“, erklärt Huhn. Durch das Absteigen wird aus dem Radfahrer vor dem Gesetz ein Fußgänger, inklusive der zugehörigen Rechte. Dies gilt sogar dann, wenn man das Fahrrad wie einen Roller benutzt. Das besagt ein Gerichtsurteil, bei dem ein Fahrradfahrer, der vorher abgestiegen ist, in einen Unfall verwickelt war. Da er aber nicht gefahren sei, trage er keine Mitschuld.
4: Kinder auf dem Fahrrad haben besondere Rechte am Zebrastreifen
Radfahrende Kinder haben auf Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht und werden behandelt wie Erwachsene. Fußgänger sind sie also nur, wenn sie absteigen. In Paragraf 3 Absatz 2a der StVO ist jedoch von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder die Rede. Das bedeutet: Autofahrer müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. (dpa)