Bei Corona-Quarantäne
Bekommen Beamte weiter ihr Geld?

Ab dem 1. November gibt’s keine staatliche Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte in Corona-Quarantäne. Nach derzeitigem Stand gilt diese Regelung aber nicht für alle. Beamte könnte diese Regelung nicht betreffen. Das meldet der „Bayrische Rundfunk“ für das Bundesland Bayern.
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Skurriles Beispiel
Und so könnte sich ab dem 1. November folgende skurrile Situation ergeben: Ein ungeimpfter Lehrer, der an einer bayrischen Schule einfach angestellt ist, und Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, wird in Quarantäne geschickt und erhält in dieser Zeit keinen Sold mehr. Sein verbeamteter und ungeimpfter Kollege, der ebenfalls Kontaktperson ist, wird vom Land Bayern dagegen weiter bezahlt.
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Keine eindeutige Antwort
Bisher gibt es noch keine eindeutige Antwort aus dem bayrischen Finanzministerium, inwiefern diese Ungerechtigkeit bekämpft werden könnte: "Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen", teilte ein Sprecher auf BR-Anfrage mit. Fest steht: In Bayern müsste der Landtag das Besoldungsgesetz ändern, um ungeimpften Beamten im Quarantäne-Fall das Geld zu kürzen, wie der „BR“ schreibt.
Der Deutsche Beamtenbund hält das nicht für realistisch. Auf seiner Webseite schreibt er zudem: „Wird eine häusliche Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion amtlich angeordnet, ohne dass eine akute Erkrankung vorliegt, müssen Beamtinnen und Beamte vom Dienst fernbleiben. In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt.“
Bei positivem Test gibt es weiter Geld
In vielen Fällen könnten Beamte aber weiter zu Hause arbeiten. Aus dem Arbeitsministerium in NRW hieß es laut „WDR“, man erwarte von seinen Beamten, dass sie in Quarantäne „aus dem Homeoffice weiterarbeiten“ und dabei „ihr normales Arbeitspensum leisten“.
Was jedenfall klar ist: Wer selbst positiv auf Corona getestet wird und deshalb in Quarantäne muss, bekommt auch künftig sein Geld. Völlig egal ob geimpft oder ungeimpft. In diesem Fall greift nämlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (xst)