Christi Himmelfahrt trifft auf Corona

Was ist dieses Jahr am Vatertag erlaubt?

Junge Männer mit Bollerwagen und Bier am Vatertag
Am Vatertag wird traditionell Bier im Bollerwagen durch die Gegend gefahren. Doch dieses Jahr ist alles anders.
picture alliance

Am Donnerstag lacht in ganz Deutschland die Sonne vom Himmel - und dann ist auch noch Feiertag! Was normalerweise Anlass für große Treffen und gerne mal einen Ausflug mit dem Bollerwagen voller Bier ist, wird dieses Jahr aber anders ablaufen müssen - denn bundesweit gelten immer noch Kontaktbeschränkungen. So appellierte der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) in einer Videobotschaft: "Liebe Väter, Vatertag kann man nicht so feiern wie sonst. Das ist aber, glaube ich, jedem klar. Aber ich hoffe, dass wir nächstes Jahr wieder zu unserem Recht kommen." Doch ein bisschen Geselligkeit ist inzwischen wieder erlaubt, auch wenn sich die Regeln hierfür von Land zu Land unterscheiden können. Lesen Sie hier, was prinzipiell für die einzelnen Bundesländer gilt.

Baden-Württemberg

  • Besuche und Treffen
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.

  • Auswärts übernachten
    Die "Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen" ist erst für den 29. Mai geplant.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie hat unter Auflagen wieder geöffnet. In räumlich abgetrennten geschlossenen Gesellschaften sind auch Treffen im erweiterten Familienkreis möglich. Kneipen und Bars sind nach wie vor geschlossen.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder sind nach wie vor geschlossen und sollen am 2. Juni zunächst für Schwimmkurse und Prüfungen wieder öffnen. Die Öffnung von Badeseen ist laut dem Stufenplan des Landes noch nicht absehbar.

Bayern

  • Besuche und Treffen
    Mehrere Angehörige von zwei Hausständen dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen, also beispielsweise zwei Familien.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sind bis voraussichtlich Ende Mai nicht für Touristen verfügbar.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie ist unter Auflagen geöffnet, Cafés, Biergärten und Restaurants dürfen bis 20 Uhr Gäste bedienen. Bars und Clubs sind weiterhin geschlossen.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder sind nach wie vor geschlossen. In Seen und Flüssen darf gebadet werden, wenn dies dort generell erlaubt ist.

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Berlin

  • Besuche und Treffen
    Der Aufenthalt mit mehreren Personen eines weiteren Haushaltes im öffentlichen Raum ist erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Noch sind Hotels und Ferienwohnungen/-häuser nicht für Touristen verfügbar. Erst ab dem 25. Mai sollen Übernachtungen wieder möglich sein.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Cafés und Restaurants sind unter Auflagen geöffnet und dürfen bis 22 Uhr Gäste bedienen. Bars und Kneipen bleiben geschlossen.

  • Baden gehen
    An Badeseen ist das Schwimmen erlaubt. Strand- und Freibäder sollen erst ab dem 25. Mai wieder öffnen dürfen.

Brandenburg

  • Besuche und Treffen
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

  • Auswärts übernachten
    Campingplätze sind unter Auflagen wieder geöffnet. Ferienwohnungen können wieder gemietet werden. Hotels sollen ab dem 25. Mai wieder Übernachtungen anbieten dürfen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Gaststätten wie Cafés und Restaurants sind unter Auflagen geöffnet und dürfen bis 22 Uhr Gäste bedienen. Bars und Kneipen bleiben geschlossen.

  • Baden gehen
    An Badeseen ist das Schwimmen erlaubt, Strandbäder sind jedoch noch geschlossen. Die Öffnung der Freibäder unter Auflagen ist erst für den 28. Mai geplant.

Bremen

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte von zwei Hausständen in der Öffentlichkeit sind erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze sind geöffnet.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.
    In Bremen gilt am Vatertag laut dem Innenressort zudem ein explizites Verbot, Alkohol in einem Bollerwagen mitzuführen. Ausflüge in die Natur sind unter Auflagen erlaubt.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie ist unter Hygieneauflagen geöffnet, allerdings herrscht am 21.5. von 8 bis 22 Uhr ein Verbot für den Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken. Bars und Clubs sind geschlossen.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder sind nach wie vor geschlossen. Auch in Badeseen darf noch nicht geschwommen werden.

Hamburg

  • Besuche und Treffen
    Bis zu zehn Mitglieder aus zwei Hausständen dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze sind geöffnet.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Cafés und Restaurants haben unter Auflagen geöffnet, Kneipen, Bars und Clubs bleiben vorerst geschlossen.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder sind nach wie vor geschlossen. Die Öffnung steht für Ende Mai/Anfang Juni im Raum.

Hessen

  • Besuche und Treffen
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gemeinsam mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze sind wieder geöffnet

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Cafés, Restaurants, Bars und Kneipen dürfen wieder Gäste bedienen, wenn sie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.Eine Sperrstunde ist nicht vorgeschrieben.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder sind nach wie vor geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Besuche und Treffen
    Treffen im öffentlichen Raum sind seit dem 11. Mai mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person sowie deren Haushalt möglich. Es können sich also beispielsweise zwei Familien treffen.

  • Auswärts übernachten
    Wer in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, darf hier auch unterwegs sein und woanders übernachten. Gäste aus anderen Bundesländern dürfen für touristische Zwecke noch nicht einreisen. Hotelzimmer und Ferienwohnungen dürfen seit 18.5. wieder an Einheimische vermietet werden, seitdem sind auch Campingplätze für Gäste aus dem eigenen Bundesland geöffnet.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Cafés und Restaurants sind unter Auflagen wieder geöffnet. So müssen sie zum Beispiel um 21 Uhr schließen, pro Tisch sind nicht mehr als sechs Erwachsene erlaubt. Bars und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.

  • Baden gehen
    Strandkörbe können wieder gemietet werden. Schiff oder Boot fahren geht ebenfalls wieder. Freibäder und frei angelegte öffentliche Badestellen sind noch geschlossen.

Niedersachsen

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes erlaubt, etwa im Park mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant. Es gilt allerdings weiter die Empfehlung, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

  • Auswärts übernachten
    Hotels bleiben bis zum 25. Mai geschlossen. Touristen dürfen wieder auf Campingplätze und in Ferienwohnungen, wenn bestimmte Regeln dabei eingehalten werden. Ferienwohnungen und -häuser dürfen etwa nur alle sieben Tage neu vermietet werden.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Essen gehen
    Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés dürfen unter Auflagen wieder Gäste bedienen.

  • Baden gehen
    Freibäder und Hallenbäder bleiben geschlossen.

Nordrhein-Westfalen

  • Besuche und Treffen
    Besuche oder Treffen mit einem zweiten Haushalt - also einer weiteren Familie, einem Paar, einer WG oder Einzelperson außerhalb des eigenen Haushalts, sind erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Hotels und Ferienwohnungen in NRW dürfen unter Hygiene-Auflagen wieder Touristen aufnehmen. Auch Campingplätze haben geöffnet. Sie dürfen wieder in andere Bundesländer fahren. Auch dort dürfen größtenteils wieder Touristen aufgenommen werden. Die Grenzen zu den Nachbarländern Niederlande und Belgien waren ohnehin nie geschlossen. Für die meisten anderen Staaten gilt noch bis Mitte Juni eine Reisewarnung.

  • Essen gehen
    Zu Mittag essen oder ein Bier in der Lieblingskneipe trinken geht in NRW unter Hygieneauflagen schon seit der vergangenen Woche wieder - also auch am Vatertag. Bars, Clubs und Discos bleiben aber noch geschlossen, eine Öffnung ist vorerst nicht in Sicht.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Freibäder dürfen in NRW ab dem 20. Mai, also pünktlich vor dem Feiertag, wieder öffnen. Vorgeschrieben wird eine begrenzte Zahl an Gästen, Mindestabstand - auch im Becken und in Duschen - sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Rheinland-Pfalz

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder Touristen aufnehmen. Campingplätze ebenfalls - hier müssen Touristen aber über eine eigene Sanitäranlage verfügen.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie ist unter Auflagen wieder geöffnet, Cafés und Restaurants dürfen Gäste bis 22 Uhr bedienen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Freibäder sind zurzeit geschlossen und öffnen unter Auflagen am 27. Mai. Hallenbäder sollen am 10. Juni wieder öffnen dürfen.

Saarland

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder Touristen aufnehmen.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie ist unter Auflagen wieder geöffnet, Cafés und Restaurants dürfen Gäste bis 22 Uhr bedienen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Badeanstalten wie Badeseen und Freibäder sind weiterhin geschlossen.

Sachsen

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind mit Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder Touristen aufnehmen.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie ist unter Auflagen wieder geöffnet, Cafés, Restaurants und Biergärten dürfen Gäste bedienen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Freibäder dürfen prinzipiell schon jetzt öffnen, wenn sie ein vom Gesundheitsamt abgesegnetes Hygienekonzept vorweisen können. Badeanstalten im geschlossenen Raum bleiben hingegen geschlossen. Badeseen dürfen prinzipiell besucht werden.

Sachsen-Anhalt

  • Besuche und Treffen
    In Sachsen-Anhalt dürfen seit dem 4. Mai wieder bis zu fünf Menschen zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Ab dem 28. Mai soll diese Zahl überschritten werden können, wenn es sich um in gerader Linie Verwandte oder Personen aus maximal zwei Hausständen handelt.

  • Auswärts übernachten
    Reisen aus touristischem Anlass sollen erst ab dem 28. Mai für Touristen aus dem Inland wieder möglich sein. Dann sollen auch Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienhäuser und Ferienwohnungen wieder öffnen dürfen.

  • Essen gehen
    Die Gastronomie soll ab dem 22. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Bisher ist das nur mit einer Sondergenehmigung möglich.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Schwimmbäder sollen ab dem 28. Mai wieder öffnen dürfen.

Schleswig-Holstein

  • Besuche und Treffen
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen eines weiteren gemeinsamen Haushalts erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Familienangehörige: Machen Familienangehörige im öffentlichen Raum zum Beispiel einen Spaziergang, gilt eine Beschränkung von maximal 10 Personen - wenn nicht alle demselben Haushalt angehören.

  • Auswärts übernachten
    Seit dem 18. Mai dürfen in Schleswig-Holstein Hotels und Ferienwohnungen unter Auflagen wieder Gäste empfangen. Campingplätze haben ebenfalls geöffnet, hier dürfen aber nur Gemeinschaftstoiletten benutzt werden, nicht Duschen oder Umkleiden.

  • Essen gehen
    Cafés und Restaurants dürfen Gäste täglich bis 22 Uhr unter Auflagen bedienen. Kneipen und Clubs bleiben geschlossen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Schwimm-, Spaß- und Freibäderbleiben geschlossen, Natur- und Seebäder dürfen besucht werden: der Zugang zu einem ansonsten frei zugänglichen Strand, See oder Fluss bleibt möglich.

Thüringen

  • Besuche und Treffen
    Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind mit Personen des eigenen plus eines weiteren Haushalts erlaubt.

  • Auswärts übernachten
    Seit dem 15. Mai dürfen in Thüringen Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen unter Auflagen wieder Touristen empfangen.

  • Essen gehen
    C
    afés und Restaurants dürfen Gäste seit dem 15. Mai wieder bedienen.

  • Picknicken und Grillen
    Picknick und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist in allen Bundesländern verboten. Bei Verstößen können hier sogar Bußgelder drohen. Ordnungsämter und Polizei haben auch für das Himmelfahrtswochenende verstärkte Kontrollen angekündigt.

  • Baden gehen
    Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder unter freiem Himmel sowie Badeseen sollen erst ab dem 1. Juni öffnen dürfen.