Private Treffen, Gastronomie, Freizeit
Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Mecklenburg-Vorpommern
Übersicht der Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die wenigsten Corona-Fälle von ganz Deutschland. Weniger als 1.000 gemeldete Fälle gibt es aktuell dort. Das Bundesland im Nordosten setzt deshalb jetzt auch vieles daran, den Tourismus an der Ostsee wieder anzukurbeln.
Generell gilt überall ein Abstandsgebot zu anderen Menschen von mindestens 1,5 Metern sowie eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals beim Einkaufen und in den öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln.
Wir haben für Sie die wichtigsten Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++
Treffen mit anderen Personen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.
Wo immer möglich, ist hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten. Dabei wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
Der öffentliche Raum ist vereinfacht gesagt alles, was außerhalb von privaten oder öffentlichen Gebäuden stattfindet. In privaten Räumen sind neben diesen Regeln Familienbesuche sind möglich. Ausdrücklich untersagt sind Gruppenfeiern oder Veranstaltungen in privaten Wohnungen.
Eine Ausnahme gibt es für Zusammenkünfte aus familiären Anlässen, also zum Beispiel für Hochzeiten, Geburtstage, private Einschulungsfeiern oder auch Trauerfeiern. Diese Anlässe können mit einem Teilnehmerkreis von bis zu 30 Personen entweder zuhause oder als geschlossene Gesellschaft in einer gastronomischen Einrichtung gefeiert bzw. begangen werden. Dabei muss eine Gästeliste mit Kontaktdaten geführt und für mindestens vier Wochen verwahrt werden.
Gastronomie und Tourismus
Die Gastronomie darf seit dem 9. Mai wieder öffnen. Dabei hat sie besondere Schutzvorkehrungen zu beachten: Zwischen Gästen, die an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. An einem Tisch dürfen sich nicht mehr als 6 Gäste aufhalten; das Kontaktverbot ist dabei unbedingt weiter zu beachten. Gäste dürfen nur nach Reservierung bewirtet werden; eine Direktannahme von Gäste ohne Reservierung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen vermieden werden. Es ist zu gewährleisten, dass nur in der Zeit von 6 bis 23 Uhr Gäste bewirtet werden und Veranstaltungen nicht stattfinden. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen muss eine Person je Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden
Seit dem 25. Mai 2020 kann man wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Nicht möglich sind Tagesausflüge ohne Übernachtung. Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienunterkünfte, Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte müssen ihre Tagesauslastung auf jeweils insgesamt 60% der Betten, Campingbetriebe auf 60% der Schlafgelegenheiten reduzieren. Ansonsten gelten die üblichen Hygienemaßnahmen.
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Kultur und Freizeit
Museen, Zoos und Galerien haben bereits unter den gängigen hygieneauflagen wieder geöffnet. Seit dem 25. Mai sind auch die Kinos wieder geöffnet, allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes. Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal. Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen. Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.
Weiter geschlossen sind beispielsweise Freizeitparks, Schwimmhallen und Spaßbäder, Innen-Spielplätze, Bars, Clubs, Diskotheken und Theater.
Sport
Fitnessstudios sind unter bestimmten Auflagen geöffnet. Pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen, Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt, Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren, Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen. Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben, Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen - Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Seit dem 25. Mai sind wieder Sporthallen und Sportvereine offen, allerdings nur für kontaktfreie Spiele/Trainings. Der Abstand muss eingehalten werden. Kein Handball oder Fußballtraining, keine Duschen.
Freibäder sind seit Montag geöffnet, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Duschen ist möglich, aber nur mit 1,50 Abstand. Eine Empfehlung, aber kein Muss: Onlinekarten kaufen! Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden. Hallenbäder sind bis mindestens 15. Juni geschlossen.
Übersicht über alle Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen Ländern
Wieder-Öffnungen in verschiedenen Bereichen: Was gilt wo?
Sie wollen genauere Infos zu einem bestimmten Bereich des Alltagslebens? Restaurants, Kosmetikstudios, Spielplätze, Freibäder - eine Übersicht mit allen Wieder-Öffnungen und den jeweiligen Regeln finden Sie hier.
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