Was ist denn da wieder los?
Bushido und Abou-Chaker wieder vor Gericht - darum wird das Urteil vertagt
Ring frei für die – ja, die wievielte Runde ist das eigentlich? Irgendwie scheint der juristische Streit zwischen Rapper Bushido (45) und Arafat Abou-Chaker (47) kein Ende zu nehmen. Heute (4. Oktober) standen die zwei wieder vor Gericht – in Brandenburg streiten die einstigen besten Freunde um sieben Wohnhäuser. RTL war vor Ort. Die Bilder aus dem Gerichtssaal gibt’s im Video.
Urteil im Fall Bushido vs. Arafat Abou-Chaker wird vertagt
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Im Zivilprozess um mehrere Häuser im brandenburgischen Rüdersdorf trafen Bushido und sein ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker erneut aufeinander. Sowohl Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - als auch Arafat mussten bei dem Prozess am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel erscheinen. Das verriet eine Sprecherin des Gerichts vorab.
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In dem Prozess ging es um sieben Häuser, die beide Männer gemeinsam erworben hatten. Die Frage war nur: Wer darf die Häuser behalten? Welche Summe muss derjenige dem anderen auszahlen? Tja, all diese Fragen konnten nicht geklärt werden. Denn: Das Gericht berät, ob noch weitere Zeugen vorgeladen werden müssen. Der Termin war nach weniger als zwei Stunden vorbei und Bushido und Araft sehen sich am 25. Oktober wieder. Ob sie wollen oder nicht.

Seit 2020 läuft ein Strafprozess gegen Arafat und seine Brüder
Dieser Streit zieht sich. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen. Dabei ist dieser Prozess nur ein Teil einer Reihe an juristischen Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte der Rapper in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner um eine Millionensumme Recht bekommen. Das Gericht bestätigte, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Doch damit nicht genug.
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Denn: Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen den 47-Jährigen und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Vorbei scheint dieser Kampf defintitiv noch nicht zu sein... (mit dpa)