Bundestag entscheidet über Mitsorgerecht für ledige Väter

Nach einer Trennung müssen Väter oft kämpfen, damit sie sich um ihre Kinder kümmern dürfen: Bei unverheirateten Paaren erhält automatisch die Mutter das Sorgerecht, ohne ihren Willen konnten Väter bislang kein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundestags soll jetzt die aktuellen Regelungen reformieren und könnte die Rechte für ledige Väter schon ab April ausweiten.
Den Anstoß in der Sorgerechtsreform hatte der 'Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte' (EGMR) gegeben. Die aktuelle Gesetzeslage wurde als Verstoß gegen die 'Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten' erkannt. Die aktuelle Rechtslage diskriminiere den Vater in seinem Recht auf Familienleben, heißt es im Gesetzentwurf.
Die neue Regelung soll Vätern die Möglichkeit geben, auch dann ein Mitsorgerecht zu beantragen, wenn die Mutter des Kindes nicht damit einverstanden ist. Schon auf Antrag eines Elternteils am Familiengericht soll das gemeinsame Sorgerecht gewilligt werden sowie die Möglichkeit bestehen, das vollständige Sorgerecht zu beantragen. Während einer sechswöchigen Frist nach dem Antrag, kann die Mutter Einwände gegen ein geteiltes Sorgerecht anbringen. Tut sie das nicht, soll der Vater durch ein vereinfachtes Schnell-Verfahren das Sorgerecht zugesprochen bekommen.
"Es geht hier um Fälle, in denen es Schwierigkeiten gibt", sagt Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, der 'Welt'. "Ein Kind braucht aber beide Elternteile, Mutter und Vater – dem haben wir versucht, gerecht zu werden." Geprüft werden dazu die Lebensumstände, unter welchen das Kind bei Vater oder Mutter aufwachsen soll. Sie müssen dem Leben in einer intakten Ehe entsprechen, so der Gesetzentwurf. Schwerwiegende Gründe könnten gegen die Mitsorge sprechen, wie Drogenmissbrauch, Alkoholismus oder Gewalttätigkeit.
"Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung."
Die Bundesregierung äußerte schon vorab Bedenken an dem Gesetzesvorschlag. Ein geteiltes Sorgerecht könne Rechtsprobleme zur Folge haben, da sich die Sorgerechtforderungen der Eltern nicht decken müssten, heißt es in der Vorlage. Auch das vereinfachte Verfahren, sollte die Mutter keine Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht anbringen, wurde kritisch beurteilt. Um die Entscheidung zu beschleunigen sollen dabei weder Jugendamt noch persönliche Angehörige des Kindes angehört werden.
Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann schreibt auf 'anwalt24.de' über das Verfahren: "Die Reform ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung." Allerdings würde die Ungleichheit der Elternteile dadurch nicht aufgehoben, da der Vater erst einen Antrag stellen muss um das Mitsorgerecht zu erhalten. "Wünschenswert wäre der für alle Beteiligten einfachere Weg, indem der Vater mit der Anerkennung der Vaterschaft, automatisch das (Mit-)Sorgerecht bekäme."
Auch Väterorganisationen kritisieren, die neue Regelung gehe nicht weit genug. Der Verein 'Väteraufbruch für Kinder e.V.' hat zu einer Protestaktion gegen den neuen Gesetzentwurf aufgerufen. Unverheiratete Väter blieben im Sorgerechtsstreit nur "zweiter Klasse", heißt es auf der Webseite des Vereins.