Der Ausdruck Sorgerecht bezieht sich auf die elterliche Sorge für minderjährige Kinder. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff des deutschen Familienrechts. Die Grundlagen sind in §§ 1626 bis 1698b BGB geregelt und umfassen die Personensorge und die Vermögenssorge. Laut Gesetz haben die Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder, solange ein Gericht keine anderweitige Entscheidung trifft. Bei unverheirateten Paaren besitzt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Der Vater erhält das Sorgerecht, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Juristisch sind sowohl das alleinige Sorgerecht wie auch das geteilte Sorgerecht möglich, selbst nach einer Scheidung.
Welche Inhalte sind mit dem Sorgerecht verbunden?
Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht, das Kind zu beaufsichtigen, zu pflegen, zu erziehen und über seinen Aufenthalt zu bestimmten. Diese Ausführungen gehen auf § 1631 Absatz 1 BGB zurück. Somit ist das Sorgerecht nicht nur ein Recht der Eltern, es stellt gleichzeitig auch eine Verpflichtung dar. Eltern, die das Sorgerecht besitzen, sind verpflichtet, sich um ihr Kind zu kümmern. Anderweitiges Verhalten kann als Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gewertet werden. Es existieren verschiedene Unterbereiche des Sorgerechts wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Entscheidung über medizinische Eingriffe. Es ist möglich, einzelne Teilbereiche des Sorgerechts juristisch getrennt zu behandeln und auf dritte Personen zu übertragen. Bei geteiltem Sorgerecht übernimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidung über alltägliche Fragen. So ist beispielsweise keine Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, wenn das Kind eine Geburtstagsparty von Schulkameraden besuchen möchte. Für den Verzicht auf eine von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfung ist die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.
Die Entziehung des Sorgerechts
Liegt eine Gefährdung des leiblichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes vor, dann kann das Familiengericht den Entzug des Sorgerechts anordnen. Das Sorgerecht geht in diesem Fall auf einen gesetzlichen Vertreter oder das Jugendamt über. Meistens erfolgt der Sorgerechtsentzug erst nach dem erfolglosen Versuch der Unterstützung der Familie. Öffentliche Hilfe sollen die Notwendigkeit des Sorgerechtsentzugs verhindern. In 12.700 Fällen erfolgte im Jahr 2011 der teilweise oder vollständige Entzug des Sorgerechts in Deutschland.