Schulen dicht, Ausgangssperren und Co Bremen zieht die Bundes-Notbremse: Was Sie jetzt beachten müssen

ARCHIV - 03.06.2015, Brandenburg, Erkner: Eine Notbremse in einer historischen S-Bahn, aufgenommen während eines Pressetermins in der S-Bahn-Betriebswerkstatt. Die geplante Corona-Notbremse mit verbindlichen Regeln für den Kampf gegen die dritte Welle der Pandemie in ganz Deutschland hat im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Die Opposition kritisierte am Mittwoch vor der entscheidenden Abstimmung im Plenum unter anderem erhebliche Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu mehr Verständlichkeit und größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten. Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll sich an diesem Donnerstag auch noch der Bundesrat befassen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Coronavirus - Notbremse
ppl;cse jai, dpa, Patrick Pleul

Der Bundesrat hat die Novelle des Bundes-Infektionsschutzgesetzes durchgewunken. Damit gelten ab Samstag (24. April 2021) eine Reihe von Änderungen. Der Inzidenzwert in Bremen liegt aktuell bei 167,6. in Bremerhaven bei 145,2. Grundsätzlich gilt für die folgenden Punkte, dass sie in Kraft treten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge die Inzidenz über 100 liegt. Beschränkungen können wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Inzidenz fünf Tage lang wieder unter dem Schwellenwert liegt. Das gesamte Regelwerk ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Schulen in Bremen geschlossen

ARCHIV - 17.11.2020, Bayern, München: ILLUSTRATION - Eine Maske liegt im Unterricht auf Unterlagen, während im Hintergrund Schülerinnen und Schüler in einem Gymnasium mit Mund- und Nasenschutz zu sehen sind. (zu dpa "Schulen dicht oder nicht? Die Rolle der Kinder in der Pandemie") Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Schulen in Bremen sind ab Montag geschlossen
mbk tba wst kne nwi, dpa, Matthias Balk

Wegen der hohen 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Bremen schließen ab Montag die Schulen wieder. Der Bildungsbehörde zufolge müssen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben. Sie werden online unterrichtet. Das Lehrpersonal und die Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal in der Woche auf das Corona-Virus testen, andernfalls dürfen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ab einer Inzidenz von 100 müssen die Schulen in den Wechselunterricht übergehen, ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen gibt es Distanzunterricht. In den Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Für Abschlussklassen bleiben andere Regeln möglich. Dasselbe gilt für die außerschulische Bildung und die Erwachsenenbildung

Auch Kitas im Notbetrieb

Ab Montag dürfen nur Kinder in die Bremer Kitas, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten oder keine Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Das Ganze gilt so lange, bis die Inzidenz in Bremen wieder fünf Tage nacheinander unter 165 liegt. Also mindestens die komplette kommende Woche. In Bremerhaven liegt die Inzidenz noch unter 165. Allerdings sind hier die Kitas sowieso bis Ende April im Notbetrieb.

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Ausgangssperre in Bremen und Bremerhaven

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Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird in Bremen und Bremerhaven ab diesen Samstag zwischen 22 und 5 Uhr beschränkt. Zwischen 22 und 24 Uhr bleiben Spaziergänge oder Joggen ohne Begleitung erlaubt. Zwischen 24 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Wege zur und von der Arbeit, das Versorgen von Tieren, Arztbesuche, die Wahrnehmung eines Sorgerechts und ähnliche "gewichtige und unabweisbare" Gründe.

Freizeiteinrichtungen, Einzelhandel, Gastronomie und Co

Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten müssen schließen. Das gleiche gilt für Freizeiteinrichtungen. Dazu zählen etwa Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Spielhallen, Ausflugsdampfer und Bordelle.

Zoos wie z.B. der Zoo am Meer in Bremerhaven und botanische Gärten dürfen den Außenbereich öffnen, wenn sie ein Schutz- und Hygienekonzept aufstellen und die Besucher einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.

Auch der Einzelhandel bleibt geschlossen bis auf Lebensmittelhandel, Bedarfe des täglichen Gebrauchs, Apotheken, Babymärkte, Reformhäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Blumenläden und Zeitschriftenhändler und einige mehr. Bestellte Waren dürfen allerdings abgeholt werden (click & collect). Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist Terminshopping (click & meet) mit negativem Corona-Test und Angabe von Kontaktdaten erlaubt.

Kontaktbeschränkungen

Im Land Bremen sind private Treffen nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Kinder aus beiden Haushalten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden dabei nicht mitgezählt. Für Trauerfeiern ist die Teilnahme von maximal 30 Personen zulässig.

Öffnungsregeln körpernahe Dienstleistungen

Die meisten körpernahen Dienstleistungen dürfen nicht angeboten werden. Ausnahmen gelten für medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Angebote. Auch Friseurbetriebe dürfen öffnen. In jedem Fall sind wie bisher strenge Hygieneregeln einzuhalten und ein tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich.

Kontaktregeln Sport

06.12.2019, Baden-Württemberg, Waldenbuch: Eine Frau joggt vor dem Sonnenaufgang. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Joggen ist erlaubt
scg alf, dpa, Sebastian Gollnow

Zugelassen sind nur kontaktlose Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren. Sie dürfen maximal zu sechst gemeinsam kontaktfreien Sport treiben. Darüber hinaus darf Mannschaftssport nur als Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufssportlern oder Leistungssportlern in Landes- oder Bundeskadern stattfinden. Zuschauer sind dabei nicht zugelassen.

Homeoffice

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, falls es keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen gibt. Die Beschäftigten müssen das auch annehmen, wenn es ihnen möglich ist. Wer ins Büro kommt, muss mindestens einen Corona-Test pro Woche vom Arbeitgeber angeboten bekommen. Bei Kundenkontakt sogar zwei Tests.