Neue Coronaverordnung in Bremen
Gehen so die Infektionszahlen beim Inzidenz-Spitzenreiter wieder runter?

Was tun, wenn man trauriger Spitzenreiter bei der Sieben-Tage-Inzidenz ist und gleichzeitig glücklicher Spitzenreiter bei der Impfquote? Das Land Bremen steckt in einem Dilemma, denn auch wenn sich die Bremerinnen und Bremer bereitwillig impfen gegen das Coronavirus lassen, sind die täglichen Ansteckungszahlen hoch wie nie. Deswegen muss nun schon wieder eine neue Corona-Verordnung her und die betrifft vor allem Kinder.
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Mehr Tests in den Kitas
Die Regierung des Landes Bremen hat am Dienstag schärfere Corona-Regeln unter anderem mit regelmäßigen Tests für Kita-Kinder beschlossen. Kinder dürfen demnach in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden, wie der Senat mitteilte. Möglicherweise könnten die neuen Regeln schon diese Woche in Kraft treten, sagte ein Sprecher. Das Parlament müsse aber noch zustimmen.
Die Testung der Kita-Kinder könnten zu Hause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen. "Ich möchte, dass möglichst alle Kinder in die Betreuung kommen und nicht wegbleiben, weil ihre Eltern befürchten, dass sie auf ungetestete Kinder treffen", sagte Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) der dpa. Ihre Gespräche mit Beschäftigten und mit Eltern hätten gezeigt, dass mehr Verbindlichkeit nötig sei. Getestet werden soll mit Antigen-Schnelltests, die als "Lolli-Tests" funktionierten.
Elternvertreter wollen noch mehr

Der Gesamtelternbeirat von KiTa Bremen begrüßt die Maßnahme, weil durch die „Lolli-Tests“ die oft für Kinder unangenehmen nasalen Selbsttests wegfallen. Carola Sütterlin, Sprecherin des Gesamtelternbeirats, würde genauere Testmöglichkeiten noch besser finden, wie sie im RTL Nord-Interview erzählt. „In der aktuellen Lage, Schnelltests, gerade bei asymptomatischen Verläufen oder aber auch bei geringer Viruslast, schlagen nicht an“, erklärt Sütterlin. „Dementsprechend wäre ein PCR-Pool-Lolli-Test in den Einrichtungen die sinnvollste Variante, um Infektionsketten früh zu erkennen und Schutzmaßnahmen einzuleiten.“
Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren
Der Senat beschloss darüber hinaus unter anderem eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und Einzelhandel schon ab sechs Jahren. Außerdem soll die vor kurzem eingeführte 2G-plus-Regel unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar gelten. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene auch einen aktuellen Corona-Test benötigen, wenn sie zum Beispiel in einem Restaurant im Innenraum essen wollen. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für alle, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, oder die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Kinder unter 18 Jahren sind in Bremen von 2G plus ausgenommen.
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Im Vergleich der Bundesländer hat Bremen die höchste Sieben-Tages-Inzidenz. Sie lag am Mittwochmorgen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 1295,6. Die Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet wurden. (dpa/rri/mba)