Besondere Bräuche zum Lichterfest
Wie Frankfurts Jüdinnen und Juden Chanukka feiern
Während Christen Weihnachten feiern, feiern Jüdinnen und Juden das Lichterfest – vielen besser bekannt als Chanukka. Zwar gibt es auch einige Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Festen, die Gründe für und die jeweilige Austragung der Feiern unterscheiden sich aber komplett. Für unseren TV-Beitrag haben wir die jüdische Gemeinde in Frankfurt besucht – sie zeigen uns, wie das traditionelle Lichterfest gefeiert wird.
Lichterfest findet 2023 parallel zu Weihnachten statt
Wann das Chanukka-Fest stattfindet, ändert sich jährlich. Dieses Jahr findet es vom 19. bis 26. Dezember statt - also mitten in der Weihnachtszeit. Im kommenden Jahr fällt es dann auf die acht Tage vom 7. Dezember bis zum 15. Dezember.
Laut Rabbiner Julian-Chaim Soussan könne die Überlappung der beiden religiösen Feste auch eine Chance sein: „Ich glaube, das Schöne ist, dass man aufeinander aufmerksam wird. Also, dass man ein gewisses Bewusstsein schafft: Man weiß, irgendwann im Winter feiern auch die Juden irgendwas, aber wenn es gleichzeitig ist, guckt man vielleicht noch mal genauer hin und schaut auf die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede“, sagt er im RTL-Interview.

Was wird an Chanukka gefeiert?
Jüdinnen und Juden feiern am Lichterfest die Wiedereinweihung des Tempels von Jerusalem im Jahre 164 v. Chr., der dann 70 n. Chr. durch die Römer zerstört wurde. Mit einem Rest Öl soll damals ein Tempelleuchter acht Tage lang gebrannt haben – und das, obwohl der Rest nur für einen Tag gereicht hätte. Das wird im Judentum als „Ölwunder“ bezeichnet, daher zünden Jüdinnen und Juden über einen Zeitraum von acht Tagen jeden Tag eine weitere Kerze an. Zu Essen gibt es ölhaltige Speisen, wie beispielsweise Sufganiyot (Krapfen) oder Latkes (Kartoffelpuffer).
Lese-Tipp: Wissenswertes zum Chanukka-Fest
Geschenke gibt es für die Kinder im Judentum übrigens an jedem der acht Tage, allerdings sind diese dann meist auch kleiner, als die, die christliche Kinder zu Weihnachten bekommen. (ftö/kmü)