Mehr Rechte für queere Beschäftigte
Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht - erneute Heirat und gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt

Es ist eine große Änderung im bisherigen Arbeitsrecht: Wer für die katholische Kirche arbeitet, musste zum Beispiel bei einer erneuten Ehe nach der Scheidung oder einer gleichgeschlechtlichen Heirat um seinen Job bangen, denn das galt in der Kirche als Kündigungsgrund. Doch dies ändert sich nun.
Einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung"
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschloss eine entsprechende Änderung der sogenannten Grundordnung des kirchlichen Dienstes. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit. „Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Die einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.
Selbstbestimmungsrecht der Kirche ließ Kündigungen zu
Das katholische Arbeitsrecht griff bisher in die private Lebensführung ein. Bislang mussten Angestellte in der katholischen Kirche um ihre Arbeit bangen, wenn sie sich zum Beispiel zu einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft bekennen. Auch eine zweite Heirat nach einer Scheidung konnte zum Problem werden und den Job kosten. Dies war möglich, da die Kirche auf Grundlage ihres Selbstbestimmungsrechts eigene Wege ging und nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht unterstellt war. Dies hatte Auswirkungen auf die rund 800.000 Beschäftigten der Kirche und der Caritas in Deutschland.
#OutInCurch gab den Anstoß

In den Bistümern war die Neufassung des Arbeitsrechtes seit einigen Monaten diskutiert worden. Gegen ihre Diskriminierung hatten im Januar queere Beschäftigte unter dem Motto #OutInChurch protestiert und der DBK bei deren Vollversammlung im März mehr als 117.000 Unterschriften übergeben. Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, hatte daraufhin angekündigt, dass das Arbeitsrecht verändert werden soll. (dpa/kho)