Anwalt erklärt Abzocke mit ZwischenrechnungenVorsicht, Falle! Warum ihr bei der Restaurantrechnung auf ein Detail achten solltet

Ihr wollt euer Essen im Restaurant bezahlen und bekommt einen Kassenbon vorgelegt – so weit alles normal. Doch oben auf dem Bon steht „Zwischenrechnung“.
Was eigentlich nur nach einem kleinen Detail aussieht, kann in vielen Fällen auf Steuerhinterziehung hindeuten. Und das kann für uns Gäste problematisch werden, wenn wir diesen Bon als finale Rechnung akzeptieren. Wir erklären, was ihr wissen müsst.
Gewusst? So funktioniert der Betrug mit den Zwischenrechnungen
Eine Zwischenrechnung ist eigentlich kein richtiger Kassenbon, der Gästen beim finalen Bezahlen vorgelegt werden sollte. Oftmals passiert das in Restaurants aber dennoch.
„Zwischenabrechnungen [...] können auf ein Steuerdelikt des Restaurantbetreibers hinweisen“, erklärt Rechtsanwalt Martin Schnell auf RTL-Anfrage. Für Kunden ist das häufig leicht daran zu erkennen, dass unter dem Wort Zwischenrechnung explizit steht: Dies ist keine Rechnung.
Statt Zwischenrechnung kann auch „Bar-Beleg“, „Rechnungsentwurf“, „Vorabrechnung“ oder „Zwischenbeleg“ auf den Bons stehen, berichtet die „Zeit” nach einer Recherche.
Wie der Betrug funktioniert: Mit den Zwischenrechnungen soll das Finanzamt betrogen werden. Denn die Behörde hat Zugriff auf die Daten der Registrierkasse. Um der Umsatzsteuer zu entgehen, drucken manche Restaurants daher eine Zwischenrechnung über den vollen Betrag aus, kassieren die Summe vom Kunden und löschen danach Teile der verzehrten Speisen aus dem Kassensystem, bevor sie eine finale Rechnung buchen. Der Umsatz ist dadurch geringer, das Restaurant zahlt weniger Steuern. Das ist illegal.
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Wann eine Zwischenrechnung in Ordnung ist
In einigen Fällen ist eine Zwischenrechnung auch gerechtfertigt. „Es kann auch einen sachlichen Grund geben“, sagt Anwalt Martin Schnell. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel der Schichtwechsel von Mitarbeitern sein. Aber: „Dann sollte später noch eine ordnungsgemäße Rechnung erteilt werden“, ergänzt Schnell.
„Sofern das nicht passiert und der Betreiber des Restaurants mithilfe der Zwischenabrechnung ein Steuerdelikt begeht – also die Einnahme nicht versteuert - kommt eine Mittäterschaft durch den Kunden in Betracht“, erklärt der Anwalt.
Und das kann für Gäste zum Problem werden.
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Worauf ihr bei Zwischenrechnungen achten solltet
Droht uns Kunden dann wirklich eine Anklage?
„Das dürfte eine wissenschaftliche Diskussion sein, die wenig praktische Auswirkungen hat, denn die Daten der Kunden werden in der Regel nicht erfasst“, gibt Schnell zu bedenken. „Eine Anzeige, beziehungsweise Verfolgung, dürfte daher allenfalls zu einem Verfahren gegen Unbekannt führen.“ Zudem dürfte den Kunden in aller Regel der für eine Verurteilung erforderliche Vorsatz fehlen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Kunden aber nach einer tatsächlichen Rechnung fragen. Seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung gilt in Restaurants eine Belegpflicht, Restaurants müssen diese also auch wirklich herausgeben. Darauf müssen laut Martin Schnell folgende Daten stehen:
Anschrift und Name des Restaurants
Rechnungsdatum und Uhrzeit der Bonausstellung
Anzahl, Art und Preis der erworbenen Speisen und Getränke
Steuersatz und fälliger Rechnungsbetrag
Fortlaufende Rechnungsnummer
Seriennummer des Kassensystems oder des Sicherheitsmoduls
„Jeder sollte selbst entscheiden, ob er einen solchen Beleg fordert“, so der Anwalt. Das Finanzamt würde es vermutlich freuen, denn der Bundesrechnungshof schätzt den Schaden durch unterschlagene Steuereinnahmen laut Kölnischer Rundschau auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.
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