Welche Vergehen verjähren eigentlich wann?Beim Schwarzfahren erwischt: 33-Jähriger muss nach 14 Jahren zahlen - geht das überhaupt?

Nach über 14 Jahren melden sich die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei einem inzwischen 33-jährigen Mann, um das erhöhte Beförderungsentgelt einzufordern. Im Jahr 2005 war der Mann beim Schwarzfahren erwischt worden. Aber geht das überhaupt?
30 Jahre Verjährung bei Vollstreckungstitel
40 Euro hätte das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2005 noch gekostet. Mit Zinsen und sonstigen Mahnkosten ist der Betrag bis Ende November 2019 185,50 Euro angestiegen, berichtet Die Kölner Zeitung "Express".
Warum die KVB auch nach 14 Jahren die Forderung gegen den Ex-Schwarzfahrer eintreiben kann? Sie hatte rechtzeitig einen Vollstreckungstitel erwirkt - und der ist 30 Jahre lang gültig. Der ehemalige Schwarzfahrer musste den Betrag auch nach 14 Jahren bezahlen.
Das sind die Fristen bei Alltags-Verstößen wie Falschparken & Co.
Die meisten Deutschen werden in der Regel eher mit klassischen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung ihre Erfahrung gemacht haben. Die wenigsten Betroffen dürften aber wissen, dass bei Bußgeldbescheiden eine besonders kurze Frist gilt: Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Wörtlich steht im Gesetz: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate." (Paragraf 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz)
Das bedeutet für den Betroffenen: Wer rund drei Monate nach dem Verstoß kein Schreiben von der Behörde erhält, kann sich auf die Verjährung berufen. Hat zum Beispiel der Parkverstoß am 16.09. stattgefunden, es wurde bis zum 15.12. kein Bußgeldbescheid ausgestellt, ist der Verstoß verjährt.
3 Monate Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten
Das Problem: Die Ordnungswidrigkeit hat sich nicht automatisch nach drei Monaten erledigt. Die Verjährung kann unterbrochen werden. Der häufigste Unterbrechungsfall ist der Erhalt des Anhörungsbogens. Wenn der Anhörungsbogen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verstoß ausgestellt wurde, startet die Frist neu.
Beispiel: Hat sich der Parkverstoß am 16.09. ereignet und der Anhörungsbogen liegt am 20.11. im Briefkasten, dann beginnt ab dem 20.11. die Uhr neu an zu laufen. Ab dem Tag, in dem das Schreiben im Briefkasten liegt - Juristen sprechen von Zugang - beginnen die drei Monat erneut: Neues Verjährungsdatum ist in diesem Fall der 19.02.
In diesen drei Monaten muss die Behörde den Bußgeldbescheid verschicken. Liegt der Bescheid im Briefkasten, dann hat man noch innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sonst gilt: Lieber rechtzeitig zahlen, damit es nicht noch viel teurer wird.