Feiertags-FrageMuss ich an Heiligabend und Silvester 2021 Urlaub nehmen?

ARCHIV - 17.08.2017, Hamburg: Ein junger Mann sitzt mit einem Laptop neben dem Weihnachtsbaum. Viele Arbeitnehmer sind auch während der Feiertage erreichbar.     (zu dpa «Wenn unterm Weihnachtsbaum das Diensthandy klingelt» Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Viele Arbeitnehmer müssen auch an Heiligabend arbeiten
amb ruc tba, dpa, Christin Klose

Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, viele Arbeitnehmer stellen sich vor allem die Frage: Sind Heiligabend und Silvester eigentlich Feiertage oder muss ich extra Urlaub nehmen? Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an.

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage!

Die Zeit zwischen den Jahren ist für viele Beschäftigte eine gute Möglichkeit, die restlichen Urlaubstage auf den Kopf zu hauen und zum Jahresende die Akkus für das neue Jahr aufzuladen. Aber wie viele Urlaubstage braucht man eigentlich, um zwischen dem 24.12 und 01.01. freizunehmen?

Brauche ich für Heiligabend und Silvester auch Urlaubstage? Die grundlegende Antwort ist einfach und enttäuschend zugleich: Ja! Heiligabend und Silvester sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage. Demnach stimmt auch der oft verbreite Irrglaube, dass an Heiligabend und Silvester nur ein halber Urlaubstag nötig ist, ebenfalls nicht. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht nämlich keine halben Urlaubstage vor.

Unterschiedliche Regelungen in Unternehmen

In vielen Unternehmen ist die Frage, ob Heiligabend und Silvester generell freie Tage sind, über die Betriebsvereinbarung geregelt. Je nach Branche kann dies auch im Tarifvertrag festgelegt werden. Ansonsten gibt es aber auch individuelle Regelungen: So müssen sich tatsächlich viele Arbeitnehmer nur einen halben Tag an Heiligabend oder Silvester freinehmen.

Betriebe können natürlich auch ihren Mitarbeitern an beiden Tagen komplett freigeben. Passiert das aber drei Jahre in Folge, könnten Angestellte ab dem darauffolgenden Jahr doch einen Feiertagsanspruch haben! Juristen betrachten dies dann als vertragliches Angebot des Arbeitgebers, das der Angestellte stillschweigend annimmt.

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Um die Urlaubstage richtig planen und verplanen zu können, sollte man sich also früh genug damit beschäftigen wie die Regelung an den beiden Tagen im eigenen Unternehmen aussieht. (mno)