„Ein Sieg war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sicher nicht“
Gefängnisstrafe für Alfons Schuhbeck - das bedeutet das Urteil

Seit Montag (19. Juni) ist es offiziell: Alfons Schuhbeck (74) muss ins Gefängnis! Nur einen Punkt will das Gericht nachverhandeln. RTL-Rechtsexpertin Nicole Mutschke erklärt, was genau hinter diesem Urteil steckt und was auf Schuhbeck zukommt.
Kein Sieg für Alfons Schuhbeck
Kurz vor knapp entschied sich Alfons Schuhbeck Anfang des Jahres dazu, Revision gegen das vom Landgericht München I gegen ihn gefällte Urteil einzulegen. Ziemlich erfolglos, wie sich jetzt zeigt.
„Ein Sieg war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Herrn Schuhbeck [...] sicher nicht. In seinem Beschluss vom 13. Juni 2023 – 1 StR 53/23, der gestern veröffentlicht wurde, bestätigt der Bundesgerichtshof im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts München I“, schildert die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht auf RTL-Anfrage die Sachlage.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe führe explizit aus, dass die Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten rechtsfehlerfrei sei: „Auch die Würdigung des Landgerichts, dass die Steuerstraftaten bereits vollendet waren, wurde bestätigt.“
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Nur die Einziehungsentscheidung, mit der der Staat einen Zahlungs- und Vollstreckungstitel gegen Alfons Schuhbeck auf Steuernachzahlungen in Höhe von über 1,2 Millionen Euro bekommen würde, halte einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
„Hier kritisierte das Gericht, dass nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden festgestellt wurden. Da also Herrn Schuhbeck aus der Steuerhinterziehung keine Vermögensvorteile bleiben, muss zur Vermögensabschöpfung neu verhandelt werden“, erklärt Nicole Mutschke weiter.
Wann es genau zum Haftantritt kommen wird, kann auch die Expertin zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. (dga)