Urteil „im Wesentlichen rechtskräftig“

Revision abgewiesen: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den Knast

Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Die Verurteilung des Sternekochs wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.

Alfons Schuhbecks Revision blieb "überwiegend erfolglos"

In einer Pressemeldung, die der Bundesgerichtshof am 19. Juni veröffentlicht, heißt es: „Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten blieb überwiegend erfolglos. Die Würdigung des Landgerichts, dass der Angeklagte bereits mit den Feststellungsbescheiden auf der Ebene der Holding nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hatte und damit die Steuerstraftaten bereits in diesem Stadium vollendet waren, entspricht der Rechtsprechung des Senats.“

Lese-Tipp: Starkoch Schuhbeck muss in den Knast: "Er brach förmlich in sich zusammen"

Das Urteil sei damit „im Wesentlichen rechtskräftig“. Allein zur Vermögensabschöpfung müsse noch neu verhandelt werden.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Im Video: Alfons Schuhbecks skurriler Auftritt nach seine Urteil

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Schuhbeck ließ Millionen verschwinden

Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro. Eine Kasse ließ er mit eigens dafür entwickelter Software manipulieren. Der Angeklagte verschwieg diese Betriebseinnahmen in den Steuererklärungen der GmbHs, die die Restaurants betrieben, als auch in den Steuererklärungen der übergeordneten Holding, um letztlich deutlich weniger an Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Das Landgericht ging davon aus, dass der geständige Angeklagte insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen hatte.

Schuhbeck akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: „Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.“

Ins Gefängnis muss Schuhbeck aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat. Dies meldet die dpa in Berufung auf seinen Sprecher. (dpa/csp)