Kein Freedom-Day!Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Ihrem Bundesland

Die Corona-Zahlen erreichen seit Tagen schon immer neue Höchstwerte. Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen trotzdem ab Montag die meisten Regeln fallen. Strengere Regeln sollten dann eigentlich nur noch in Hotspots erlaubt sein – also Gegenden, in denen zum Beispiel eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht. Die genaue Regelung, was ein Hotspot ist, ist allerdings noch unklar.
Einen „Freedom-Day“ wird es aber nicht geben – denn die meisten Bundesländer haben schon angekündigt, viele Regeln beibehalten zu wollen. Bis zum 2. April soll nämlich eine Übergangsfrist gelten. Ein Überblick, wie es in Ihrem Bundesland aussieht.
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Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition schon im Vorfeld heftig kritisiert und sprach von „grober Fahrlässigkeit“. Aus Kretschmanns Sicht haben die Länder damit viel zu wenige Instrumente zur Hand. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“ Das Konzept der „Hotspots“ sei „extrem kompliziert“ – so hätten die Bundesländer kaum Spielraum für schnelles, effektives Eingreifen. Die aktuellen Corona-Regeln bleiben deshalb bis zum 2. April bestehen.
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Bayern
Auch Bayern verlängert die Maßnahmen bis April. Der Freistaat bleibt bis dahin bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie - mit Ausnahmen - bei der Maskenpflicht in Schulen und im Handel. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kritisiert: „Während Corona steil ansteigt, steigt die Politik quasi aus.“ Mit den Ampel-Plänen sei Deutschland „dann schutz- und wehrlos.“
Söder kritisierte insbesondere, dass es nach dem 2. April keine Maskenpflicht in den Schulen mehr geben könne. Dabei hätte die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler damit kein wirkliches Problem. Entscheidender sei doch, dass diese nun jahrelang mit gegen Corona gekämpft hätten - und dass nun die Abschlussprüfungen in Gefahr sein könnten: „Da droht auch die Gefahr einer Durchseuchung“, so Söder.
Berlin
Berlin verlängert die Corona-Schutzmaßnahmen ebenfalls. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll der Senat am Samstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen und die Verordnung neu einsetzen. Die Übergangsphase in Berlin läuft anders als in anderen Bundesländern dann bis zum 31. März. Auch danach soll es aber weiterhin Tests in den Schulen geben, „einfach aus Sicherheitsgründen“, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben. „Diese Hotspot-Regelung hat enge Voraussetzungen, die in Berlin im Moment nicht gegeben sind.“ Ab April sollen dann nur noch die Basis-Schutzmaßnahmen gelten, die auch die Bundesregierung vorsieht.
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Brandenburg
Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. So soll die 3G-Regel in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr ab Freitag aufgehoben werden. Sie gilt aber weiterhin für Gaststätten, Theater und Kinos - dort haben also weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete Zutritt. In Clubs und Diskotheken ist künftig mit der 2G-Regel der Zutritt für Geimpfte und Getestete erlaubt - ein Booster oder zusätzlicher Test ist nicht mehr nötig. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt dagegen ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kitas und Krippen müssen Kinder ab einem Jahr weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.
Bremen
Die aktuellen Corona-Regeln im Land Bremen werden bis zum 2. April gelten. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen, wie der Sprecher des Gesundheitsressorts mitteilte. Damit gilt in vielen Einrichtungen weiter die 3G-Regel, Zutritt haben also Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-Testergebnis. In Clubs und Diskotheken gilt weiter 2G-plus, das heißt Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich einen negativen Test. Bei Menschen mit Booster-Impfung entfällt die Testpflicht. Mit der Verlängerung der Maßnahmen bleibt auch die Maskenpflicht etwa im Einzelhandel bis Anfang April bestehen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln. Dies ist in Bremen geplant. „Nach der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes können der Senat und die Bremer Bürgerschaft in der nächsten Woche die weiteren Maßnahmen in Bremen diskutieren und verabschieden“, hieß es.
Hamburg
Hamburgs rot-grüner Senat will die bestehenden Corona-Regeln vorerst bis Anfang April verlängern. Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen stieg unterdessen in der Hansestadt nach rund drei Wochen wieder auf einen Wert von mehr als 1000. „Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Da derzeit bei den Beratungen über den Gesetzentwurf noch viel Bewegung sei, sind die Folgen für Hamburg laut Schweitzer unklar. Dazu zählten auch die geplante Hotspot-Regel bei lokal hohen Inzidenzen und der daraus resultierende Maßnahmenkatalog. „In jedem Fall müsste die Hamburger Bürgerschaft dann zunächst feststellen, dass Hamburg ein solcher Hotspot ist.“
Hessen
Hessen will die bestehende Corona-Verordnung im Land bis zum 2. April verlängern. „Mit einer Übergangsphase bleiben wir besonnen und handlungsfähig“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Um bestmögliche Planungssicherheit für alle Hessen zu gewährleisten, beabsichtigt die Landesregierung, die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April zu verlängern. „Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, kritisierte der Regierungschef.
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Mecklenburg-Vorpommern
Auch Mecklenburg-Vorpommern will die Maskenpflicht und die 3G-Regelung bis zum 2. April verlängern. „Nicht alles, was ab dem 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden“, sagte die Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) im NDR Nordmagazin. Außerdem kritisiert das Land die Pläne der Ampel-Koalition. In einer Protokollerklärung heißt es: „Insbesondere der Verzicht auf die Möglichkeit, eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen als mildes aber hochwirksames Mittel der Pandemiebekämpfung anzuordnen, ist nicht nachvollziehbar.“ Die Hotspot-Regelung sei außerdem nicht „rechtssicher ausgestaltet“.
Niedersachsen
Niedersachsen will vom Wochenende an wie geplant die Übergangsphase bis zum 2. April nutzen, um so viele bestehende Corona-Regeln wie möglich zu verlängern. Man versuche das, was „an rudimentären Maßnahmen noch zulässig sein wird“, zu nutzen, sagte Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz. Außerdem könne die vom Bund geplante Hotspot-Regel auf das gesamte Bundesland angewendet werden. Auf diese Möglichkeit habe der Krisenstab des Bundes die Länder explizit hingewiesen.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich für das Beibehalten der Maskenpflicht an Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. „Ich wäre sehr dafür, das noch zu tun bis zu den Osterferien“, sagte Wüst am Donnerstag im Radiosender WDR 2. Das gebe „ein Stück mehr Sicherheit“ angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen. Konkrete Entscheidungen zu weiteren Corona-Schutzmaßnahmen für NRW werde das Land allerdings erst treffen, nachdem der Bundestag und Bundesrat am Freitag über das geänderte Infektionsschutzgesetz abgestimmt hätten. Wüst hatte den Entwurf der Ampel-Koalition als unzureichend kritisiert und einen weiteren Basisschutz gefordert. Viel Zeit bleibt der NRW-Regierung dann aber nicht mehr – die geltende Landesverordnung läuft nach Samstag aus.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz will die bestehenden Beschränkungen zum Schutz vor dem Virus noch nicht in dieser Woche aufheben. Jetzt gilt bis 2. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bliebe es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Ausnahmslos werde an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet. Die Regeln blieben auch für Großveranstaltungen bestehen. Wegen der Vorgaben des Bundesrechts müssten aber zu diesem Sonntag (20.3.) Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen entfallen.
Saarland
Die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Nach den Beschlüssen im Bundestag am Freitag wolle man erneut beraten.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt schließt eine Verlängerung der Maßnahmen nicht aus, konkrete Beschlüsse wurden allerdings noch nicht getroffen. Die Regierung wolle zuerst die Beratungen rund um das Infektionsschutzgesetz abwarten.
Sachsen
Ab Sonntag fallen die Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen weg. Im ÖPNV fällt außerdem die 3G-Regel weg – die Maskenpflicht bleibt weiterhin. Die anderen Regeln der aktuellen Verordnung sollen aber bis zum 2. April bestehen bleiben. Ab Freitag soll dafür eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten.
Schleswig-Holstein
Anders als die meisten Bundesländer will Schleswig-Holstein trotz stark gestiegener Infektionszahlen die meisten Corona-Regeln abschaffen. „Wie angekündigt werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen ab diesem Wochenende aufheben“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Damit entfallen von Samstag an Vorschriften wie Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen weitgehend. Masken- und Testpflichten gibt es weiterhin. Die Infektionszahlen seien hoch, aber die Krankheitsverläufe meist mild, sagte Günther. Nur in Diskotheken und ähnlichen Lokalen gilt weiter 2G plus, also dürfen nur geimpfte und genesene Menschen hinein, wenn sie außerdem einen aktuellen negativen Test vorlegen. Auch Menschen mit Booster-Impfung müssen sich vorher testen. Bis 2. April müssen beispielsweise bei größeren Veranstaltungen drinnen, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, im öffentlichen Nahverkehr und beim Besuch im Krankenhaus noch Masken getragen werden.
Thüringen
Thüringen will von der Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden. Gleichzeitig kritisiert das Bundesland die Lockerungspläne des Bundes. Es seien „sehr viele kurzfristig vorgenommene Lockerungen" bei einem zugleich „eskalierendem Infektionsgeschehen", sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). „Die laut Entwurf verbleibenden Instrumente zur Eindämmung der Pandemie sind gerade in einer Phase steigender Fallzahlen, wie aktuell in Thüringen, nicht ausreichend.“ (rcl/dpa)
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