Gehirnschwellung nicht erkannt
18-Jährige starb nach falscher Migräne-Diagnose – Ärztin verurteilt

Eine junge Frau (18) fährt im Oktober 2019 mit starken Kopfschmerzen ins Landeskrankenhaus Hochsteiermark (Österreich). Die diensthabende Ärztin diagnostiziert eine Migräneattacke und schickt die Patientin nach Hause. Am nächsten Tag stirbt die 18-Jährige – an einer Gehirnschwellung, wie die Obduktion später ergibt. Am Donnerstag hat das Gericht von Leoben die Ärztin zu vier Monaten bedingter Haft und 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt, wie das Portal heute.at berichtet.
Junge Frau war seit Jahren wegen Migräne in Behandlung
Während eines stationären Aufenthalts in der neurologischen Abteilung des Krankenhauses stellten Ärzte bei der 18-Jährigen eine gutartige Kolloidzyste im Gehirn fest. Sie war schon seit mehreren Jahren wegen Migräne in Behandlung. Nach einer Woche durfte die junge Frau die Klinik verlassen, für Dezember wurde eine Operation geplant.
Medizinerin ließ Patientin nach Hause gehen
Aber am Abend nach ihrer Entlassung bekam sie plötzlich starke Kopfschmerzen, musste sich übergeben. Als sie ins Krankenhaus zurückfuhr, erkannte die nun verurteilte Ärztin laut Staatsanwaltschaft die Gefahr nicht. Sie glaubte, die Patientin habe lediglich eine Migräneattacke erlitten.
Die Patientin bekam eine Schmerzinfusion. Im Prozess erklärte die Medizinerin, sie habe eine stationäre Aufnahme empfohlen. Nach einer weiteren Infusion habe sich der Zustand jedoch gebessert, sodass man sie nach Hause gehen ließ – auch auf Wunsch der Patientin. Die Ärztin bekannte sich nicht schuldig.
Staatsanwaltschaft: Lebensgefahr hätte erkannt werden können
Sie hätte die Patientin wegen der diagnostizierten Zyste stationär aufnehmen und überwachen müssen, warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor. Dann wäre auch erkannt worden, dass sich die 18-Jährige in Lebensgefahr befand.
Bei der bedingten Haft, zu der die Medizinerin verurteilt wurde, wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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