Rentenbeiträge von der Steuer absetzenAb 2023 in vollem Umfang möglich - so hoch kann die Entlastung ausfallen

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor. Die Entlastung wird für viele Betroffenen deutlich spürbar sein, das Finanzministerium geht von Milliarden aus. Konkrete Berechnungen zeigen, wie hoch die Entlastung für den einzelnen Steuerzahler ausfallen kann.
Finanzministerium rechnet mit Entlastung in Höhe von 3,2 Milliarden Euro
Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milliarden Euro.
Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. „Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor - denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Zugleich schaffe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuersystem. „Dies dient dem Gebot, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden“, so Lindner.
Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.
Bundesfinanzhof: Verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentner
Im vergangenen Mai urteilte der Bundesfinanzhof: Die Besteuerung von Renten ist verfassungswidrig. Vor allem künftige Rentnerinnen und Rentner würden auf Grundlage der seit 2005 geltenden Regelung „rechnerisch in vielen Fällen“ doppelt besteuert werden. Das verstößt gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung hat sich deshalb vorgenommen, die Beiträge zur Rentenkasse und die spätere Rentenzahlung steuerlich zu verbessern.
Reform der Rentenbesteuerung kann bis zu 23.522 Euro Entlastung bringen
Die geplante Reform bei der Rentenbesteuerung kann bei einzelnen Steuerzahlern künftig zu einer Entlastung von bis zu 23.522 Euro führen. Das haben Berechnungen des Finanzmathematikers Werner Siepe ergeben, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet hat.
Bei den Berechnungen wird deutlich, wie groß der Effekt in Abhängigkeit vom Lebensalter und vom Einkommen sein könnte. Steuerzahler, die 1975 geboren wurden und deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, könnte sich über die höchstmögliche Entlastung von 23.522 Euro freuen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit 7.050 Euro brutto im Westen. Für Durchschnittsverdienende des Jahrgangs 1975, die derzeit monatlich etwa 3.250 Euro brutto verdienen, sind es immerhin noch 12.482 Euro.
Den zweithöchsten Vorteil hat demnach der Jahrgang 1980. Ihr Steuervorteil beläuft sich auf etwa 9.950 Euro (Durchschnittsverdiener) beziehungsweise 18.800 Euro (Topverdiener). Steuervorteile unter 9.000 Euro ergeben sich demgegenüber beim Jahrgang 1960. Die steuerliche Entlastung nimmt also bei jüngeren Menschen zunehmend ab. So liegt die steuerliche Entlastung beim Geburtsjahrgang 1990 noch bei 2.800 Euro (Durchschnittsverdienst) beziehungsweise 5.259 Euro (Topverdienst).
Für aktuelle Rentner und Personen, die noch vor 2023 in Rente gehen, ergeben sich den Berechnungen zufolge in der Regel keine Entlastungen. (mit dpa/aze)
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