Urteil vor dem Verwaltungsgericht Aachen
Ex-Polizist klagt für Hautkrebs als anerkannte Berufskrankheit
Vor dem Verwaltungsgericht in Aachen ging es heute um Hautkrebs. Ein ehemaliger Streifenpolizist hat das Land NRW verklagt. Er sei in seinem Beruf oft der Sonne ausgesetzt gewesen. Davor habe ihn sein Arbeitgeber nicht ausreichend geschützt.
Kläger in Reha
Vor Gericht erscheint der Kläger heute nicht, er ist wegen seiner Hautkrebserkrankung in Reha. Beim Prozess wird er von seinem Anwalt vertreten: "Natürlich trifft eine Krebserkrankung glaube ich jeden, der dieses Krankheitsbild erfährt. Und das hat auch bei ihm zu Fragen geführt, die letztendlich auch ihm in der Konsultation seiner Hausärztin zu der Annahme geführt hat, dass - weil er familiär bedingt nicht vorbelastet ist - hier berufsbedingt erkrankt sein kann oder vermutlich ist“, so Anwalt Jürgen Schulz.
Klage wurde abgewiesen
In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berufskrankheiten fest. Mit Rat von Sachverständigen. Seit 2015 kann durch Sonnenstrahlung verursachter Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Dafür muss geklärt werden, ob eine Aufgabe im Job tatsächlich Ursache für den Krebs ist.
Aber die Klage wurde abgewiesen. Gerichtssprecherin Julia Backhaus erklärt: "Hauptgrund war, dass sich nicht feststellen ließ, dass nach der Art der dienstlichen Tätigkeit, sprich der konkret ausgeübten Tätigkeit als Streifenbeamter, das Risiko für eine Krebserkrankung besonders groß war. Insbesondere habe es keine hinreichenden Referenzfälle gegeben."