Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution vorgeworfen
Prozess in Berlin: 15-Jährige wird eingesperrt und 35 Mal zum Sex gezwungen

Srebrin I. (20) sperrt eine 15-Jährige in seiner Wohnung ein und zwingt sie zum Sex mit anderen Männern. 35 Mal in einer Woche! Seine Freundin und seine Mutter helfen ihm dabei. Vor dem Berliner Landgericht hat jetzt der Prozess gegen das Trio begonnen. Es geht um Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Freiheitsberaubung.
Angeklagte kassieren 3600 Euro
Für die 15-Jährige war es der Traum von Unabhängigkeit. Er endete in einem Albtraum. „Er fragte mich, ob ich eine Wohnung, einen Job und Geld haben möchte. Ich dachte an Arbeit in einer Bäckerei oder so.“ So beschreibt es das Opfer, in einer richterlichen Vernehmung. Das Mädchen lebte in einer Kriseneinrichtung. Dort lernte sie im August 2022 über eine Freundin den 20-jährigen Srebrin K. kennen. Mit einem Koffer und zwei Tüten sei sie zu seiner Wohnung gefahren. Doch statt ihr zu helfen, habe er sie in der Wohnung eingesperrt und am nächsten Morgen auf einer Internetplattform angeboten haben. „Du gehst jetzt zu Freiern“, so beschreibt es die 15-Jährige laut Anklageschrift.
Unterstützung erhielt Srebrin I. laut Staatsanwaltschaft von seiner Mutter Lidiya D. (38) und seiner Freundin Xenia K. (34). Letztere soll das Mädchen mit einem Messer bedroht haben. Srebrin I. und Xenia K. sollen die 15-Jährige innerhalb von etwa einer Woche zu 35 Terminen gefahren haben. Laut Staatsanwaltschaft kassierten die Angeklagten insgesamt 3600 Euro.
Opfer sucht Hilfe bei Freier
Aus der Zwangsprostitution kann sich die inzwischen 16-Jährige nur befreien, weil sie einen Freier um Hilfe bittet. Der brachte sie zu ihren Eltern. Die dachten offenbar, ihre Tochter befinde sich auf einer Klassenfahrt in Hamburg.
Der Fall wird vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt war. Trotzdem könnte Srebrin I. auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden: „Das muss dann im Einzelfall entschieden werden, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird“, erklärt Pressesprecherin Christina von Bothmer von der Berliner Staatsanwaltschaft. Insgesamt sind sieben Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil wird Mitte April erwartet.