Im Sorgerechtsstreit

Neuer Rückschlag für Christina Block!

Die Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngeren Kinder. (Archivbild)
Christina Block muss im Sorgerechtsstreit einen neuen Rückschlag verkraften
Georg Wendt/dpa

Kein Erfolg vor Gericht!
Im Sorgerechtsstreit von Steakhausketten-Erbin Christina Block mit ihrem früheren Ehemann ist Block mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Gericht sieht keine Verletzung von Grundrechten der Mutter

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „schließt ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab”, erklärte Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger am späten Donnerstagnachmittag in Hamburg. (Az. 1 BvR 1618/24)

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Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Es sah keine Verletzung von Grundrechten der Mutter. Block wehrte sich gegen Entscheidungen von Hamburger Gerichten. Das dortige Oberlandesgericht hatte entschieden, dass deutsche Gerichte für den Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig sind.

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So kam es zum Sorgerechts-Streit bei Familie Block

Es geht um eine 2010 geborene Tochter und einen 2013 geborenen Sohn, die beiden jüngeren Kinder des früheren Ehepaars. Die Kinder hielten sich seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark auf, wo dieser inzwischen lebt. Der Vater soll sie bei sich behalten haben, obwohl es anders vereinbart war. Ein langer Sorgerechtsstreit begann.

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Der Fall machte Schlagzeilen, als die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 entführt und nach Deutschland gebracht wurden. Inzwischen sind sie wieder in Dänemark. Da ein dänisches Gericht dem Vater das Sorgerecht übertrug, sah das Verfassungsgericht nun keine rechtlich belastenden Wirkungen der deutschen Entscheidungen für die Mutter. Ihre Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

Gegen Christina Block wurde Anklage erhoben

Unger kündigte nun an, gemeinsam mit dem Berliner Kollegen, der das Verfassungsbeschwerdeverfahren führte, „sämtliche Fragen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringen” auszuwerten und gründlich zu prüfen, „wie weiter vorzugehen ist”.

Gegen Christina Block selbst und mehrere mutmaßliche Mittäter hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im vergangenen Monat Anklage wegen des Verdachts der Kindesentführung erhoben. Blocks Vater Eugen Block gründete die nach ihm benannte Unternehmensgruppe Block House mit 2.700 Mitarbeitern, zu der unter anderem auch die Restaurantketten „Block House” und „Jim Block” gehören. (jve mit afp)