„Unvorstellbare physische und psychische Einbußen!”Nach Freispruch! Jetzt schlägt Chris Töpperwien zurück
Chris Töpperwien kämpft mit allen Mitteln!
Im Sommer stand der „Goodbye Deutschland”-Star in Wien vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll Gelder seines ehemaligen Arbeitgebers Grill Heaven GmbH veruntreut und für private Zwecke genutzt haben. Ende August wurde der 50-Jährige in allen Punkten freigesprochen. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Und der „Currywurst”-Mann schlägt mit einer eigenen Klage zurück, wie im Video zu sehen ist.
„Ein Paukenschlag in dem Verfahren, was mir widerfahren ist”
Nach dem Freispruch für Chris Töpperwien hatte die Staatsanwaltschaft Anfang September angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Die Anklagebehörde habe Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet, teilte Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, damals mit. Doch nun zog das Gericht den Antrag auf Berufung zurück und das Urteil ist rechtskräftig.
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Eine große Erleichterung für Chris. „Die Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft und das gesamte Landesgericht ist ein Paukenschlag in dem Verfahren, was mir widerfahren ist”, erklärt der 50-Jährige in einem Statement, das RTL exklusiv vorliegt. Der nächste Schritt sei jetzt, das Geschehene hinter sich zu lassen. Dazu gehöre auch die Anfechtung der „rund 250 bis 300.000 Euro, die ich in Rechtsanwalts-Gebühren, Reisen um den Globus in diesem Verfahren, Gagen und weitere bereits angesprochene TV Projekten, die entfallen und teilweise auf Eis gelegt wurden”, heißt es vom „Goodbye Deutschland”-Star (auf RTL+ alle Folgen streamen) weiter. „Nicht zu sprechen von den unvorstellbaren physischen und psychischen Einbußen, an denen ich immer noch arbeite, um diese zu bewerkstelligen.” Sein Team hole daher zum „Paukenschlag” aus.
Im Video: Erste Worte von Chris Töpperwien nach Freispruch
Privatanklage wegen übler Nachrede
Kurz nach Prozess-Ende hatte Chris bereits Strafanzeige gegen seinen ehemaligen Chef gestellt. Jetzt soll es erneut vor Gericht gehen. „Mit Blick auf die Vorgangsweise der Grill Heaven GmbH und deren vormaligen Minderheitsgesellschafter prüfen wir nun die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ebenso wurden wir mit der Prüfung von Amtshaftungsansprüchen gegenüber der Republik Österreich beauftragt, welche für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einzustehen hat”, erklärt der Anwalt des „Currywurst-Mannes”.
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In der schriftlichen Urteilsbegründung habe das Landesgericht Wiener Neustadt die „offenkundige persönliche Abneigung“ des Klägers gegen Töpperwien hervorgehoben. „Dessen Zeugenaussage war, so das Gericht, ‘über weite Strecken unsachlich und von „Belastungseifer’ geprägt. Mein Eindruck von der Verhandlung war, dass sich hier das weltweite zeitgenössische Phänomen ‘Hass im Netz’ vom Internet in einen Gerichtssaal der Republik Österreich verlagerte”, so Chris’ Anwalt weiter. Wegen eines TV-Interviews, das der ehemalige Chef gegeben hat, habe sein Mandant schon Privatanklage wegen übler Nachrede erhoben.
Die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt soll am 6. November stattfinden.