Knast-Pause Marius Borg Hoiby darf mit Fußfessel nach Hause

Diese Entscheidung kommt überraschend!
Seit Anfang Februar sitzt Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Nun hat ein Gericht entschieden, wie es für den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit weitergeht.
Vier weitere Wochen – aber nicht mehr hinter Gittern
Im Justizfall um Marius Borg Høiby ist am Montag eine wichtige Entscheidung gefallen. Das Osloer Amtsgericht ordnete an, dass der 29-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Allerdings darf der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit diese Zeit im Hausarrest auf Skaugum mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Die norwegische Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss umgehend Berufung ein.
Noch vor der Anhörung hatte die Osloer Polizei deutlich gemacht, dass sie eine Freilassung für verfrüht hält. Nach Einschätzung der Ermittler sei das Risiko weiterer Verstöße gegen das Kontaktverbot weiterhin zu hoch. Dieses gilt gegenüber einer Ex-Freundin, gegen die Høiby laut den Ermittlungen mehrfach gewalttätig geworden sein soll. In einer Mitteilung erklärte die Polizei, sie arbeite an vorbeugenden Maßnahmen, um das Risiko neuer Straftaten zu verringern. Deshalb beantragte sie eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft.
Im Video: Gericht verurteilt Sohn von Mette-Marit wegen Vergewaltigung
Schon während der Haft durfte Høiby das Gefängnis verlassen
Für Høibys Anwalt Petar Sekulic war dieser Schritt kaum nachvollziehbar. Gegenüber dem norwegischen Sender TV2 sagte er vor der Anhörung: „Es ist sehr schwer zu verstehen, warum sie weitere Haft beantragen.“ Bereits zuvor hatte der Jurist der Zeitung VG erklärt, sein Mandant stimme einer weiteren Haftverlängerung nicht zu. Deshalb musste das Gericht erneut über die Unterbringung entscheiden.
Lese-Tipp: Kronprinz Haakon gibt hoffnungsvollen Einblick in Mette-Marits Zustand
Nach Informationen der norwegischen Zeitung Nettavisen hatte Marius Borg Høiby während seiner Untersuchungshaft bereits begleiteten Freigang erhalten. Dabei durfte er das Gefängnis zeitweise verlassen, stand jedoch jederzeit unter Aufsicht von Polizei- oder Justizbeamten. Solche Ausgänge sind etwa für Arzttermine oder Familienbesuche möglich.

Trotzdem blieb die Situation für den 29-Jährigen belastend. „Es läuft jetzt besser als vorher, aber es ist immer noch eine Belastung, im Gefängnis zu sein“, sagte sein Anwalt laut VG vor der Gerichtsentscheidung.
Mit dem nun angeordneten Hausarrest könnte sich Høibys Situation zunächst etwas entspannen. Ob die Entscheidung Bestand hat, ist allerdings offen. Durch die Berufung der Staatsanwaltschaft muss sich nun die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen.
Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen: seher.no, dpa
































